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Küste von Seen und Flüsse

Estland

Estlands Seen und Flüsse: Fische und Angelplätze

Finde dein Gewässer. Entdecke die Seen und Flüsse, lerne die Arten kennen und plane deinen nächsten Tag am Wasser.

Kartenvorschau Seen und Flüsse Seen und FlüsseAlle 81 Reviere auf der Karte

01 / Gewässer entdecken

Estlands Seen und Flüsse: Angelplätze 81

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Insgesamt 81 Reviere; die ersten 81 stehen unten.

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02 / Fischarten

Was beißt in den Seen und Flüssen Estlands?

Lerne die in diesen Gewässern erfassten Arten kennen. Öffne eine Art für Techniken, Köder und Angelreviere.

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In der Saison · Oktober

Estlands Seen und Flüsse: Fangkalender

Arten mit ertragreicher Saison in diesem Monat. Die Saisonangabe ist ein Hinweis, keine Fanggarantie.

Die meisten Arten gibt es in den Seen und Flüssen Estlands in den Monaten Jul, Aug, Jun — der Streifen zeigt, wie viele Arten in jedem Monat ergiebig sind.

  1. 5 Jan
  2. 5 Feb
  3. 6 Mär
  4. 9 Apr
  5. 13 Mai
  6. 20 Jun
  7. 21 Jul
  8. 21 Aug
  9. 19 Sep
  10. 11 Okt
  11. 5 Nov
  12. 3 Dez

Die Streifenhöhe ist die Zahl der in diesem Monat ergiebigen Arten; keine Fanggarantie. Die türkisfarbene Säule ist der laufende Monat.

Was man in den Seen und Flüssen Estlands Monat für Monat fängt

Für jeden Monat die Arten mit Saison — die am stärksten saisonalen zuerst.

Apr
Bachforelle, Atlantischer Lachs, Ukelei, Aland, Rotauge, Zährte und 3 weitere Arten
Jun
Schleie, Döbel, Karpfen, Flussbarsch, Karausche, Brachse und 14 weitere Arten
Jul
Schleie, Döbel, Karpfen, Flussbarsch, Karausche, Brachse und 15 weitere Arten
Aug
Schleie, Döbel, Karpfen, Flussbarsch, Karausche, Brachse und 15 weitere Arten
Sep
Döbel, Karpfen, Flussbarsch, Karausche, Brachse, Rotfeder und 13 weitere Arten
Okt
Flussbarsch, Brachse, Kaulbarsch, Zander, Güster, Hecht und 5 weitere Arten

Was in diesem Monat in den Seen und Flüssen Estlands beißt

Nach dem diesmonatigen Recherchewert an den See- und Flussplätzen dieser Region.

Sehr gut

  1. Kaulbarsch 71/100 an 44 Plätzen

Gut

+9 weitere Arten

Schwach

Wert von 0–100 aus Saison, Wassertemperatur, Lebensraum und lokalen Nachweisen; eine allgemeine Tendenz, keine Garantie.

Bevor du auswirfst

Regeln speziell für diese Region 48

Die Einträge sind Zusammenfassungen aus dem Fischereirecht des jeweiligen Landes; zu jedem stehen Rechtsgrundlage und amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Text, und die Regeln können je nach Bundesland und Gewässer abweichen. Prüfe vor dem Angeln die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein.

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Fischereigesetz (RT I 1995 (konsolidierte Fassung riigiteataja.ee; Datum nicht überprüft)). Fischereirechte, Arten des harrastuspüük (Freizeitfischerei), kalapüügiõigus und kalastuskaart, Strafe (bis zu 300 Tagessatzeinheiten). Erlaubnis: In öffentlichen Gewässern 1 lihtkäsiõng (einfache Angel ohne Rolle, ein Haken, nur Naturköder) kostenlos und ohne Erlaubnis. Für weitere einfache Angeln oder käsiõng, Spinnfischen, vedel (Schleppangeln), sikuti, lendõng (Fliege), põhjaõng, und ist ein kostenpflichtiges harrastuspüügiõigus erforderlich (kalaluba.ee/SMS; 24 Stunden, 7 Tage, 182 Tage, 365 Tage) — höchstens 3 Geräte pro Person (ausgenommen vedel). Befreit: Vorschulkinder, Schüler unter 16 Jahren, Rentner, Opfer von Repressionen, Menschen mit Behinderung (Nachweis mitzuführen). Für Spinn-/Fliegenfischen auf Lachs/Meerforelle, bestimmte Forellenflüsse, Netze/õngejada, Krebse, Schutzgebiete (Silma, Endla, Matsalu) zusätzlich kalastuskaart (keine Ermäßigung). In privaten Gewässern Erlaubnis des Eigentümers. Zuständige Behörde: Regionaal- ja Põllumajandusministeerium; Kontrolle Keskkonnaamet (Umweltamt) / Keskkonnainspektsioon.

Rechtsgrundlage: Kalapüügiseadus Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Kalapüügiseadus

Fischereigesetz (RT I 1995 (konsolidierte Fassung riigiteataja.ee; Datum nicht überprüft)). Fischereirechte, Arten des harrastuspüük (Freizeitfischerei), kalapüügiõigus und kalastuskaart, Strafe (bis zu 300 Tagessatzeinheiten). Erlaubnis: In öffentlichen Gewässern 1 lihtkäsiõng (einfache Angel ohne Rolle, ein Haken, nur Naturköder) kostenlos und ohne Erlaubnis. Für weitere einfache Angeln oder käsiõng, Spinnfischen, vedel (Schleppangeln), sikuti, lendõng (Fliege), põhjaõng, und ist ein kostenpflichtiges harrastuspüügiõigus erforderlich (kalaluba.ee/SMS; 24 Stunden, 7 Tage, 182 Tage, 365 Tage) — höchstens 3 Geräte pro Person (ausgenommen vedel). Befreit: Vorschulkinder, Schüler unter 16 Jahren, Rentner, Opfer von Repressionen, Menschen mit Behinderung (Nachweis mitzuführen). Für Spinn-/Fliegenfischen auf Lachs/Meerforelle, bestimmte Forellenflüsse, Netze/õngejada, Krebse, Schutzgebiete (Silma, Endla, Matsalu) zusätzlich kalastuskaart (keine Ermäßigung). In privaten Gewässern Erlaubnis des Eigentümers. Zuständige Behörde: Regionaal- ja Põllumajandusministeerium; Kontrolle Keskkonnaamet (Umweltamt) / Keskkonnainspektsioon.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Fischereiverordnung (VV määrus nr 65, 16.06.2016; kehtiv sõnastus 23.01.2026 (RT I, 20.01.2026, 14)). Definitionen der Fanggeräte (§ 4), Größe (§ 14, Lisa 3), Beifang und Zurücksetzen (§ 16), tägliche Fangbegrenzungen (§ 20 lg 7), in allen Gewässern verbotene Arten (§ 21), Schonzeiten und Sperrgebiete für Peipsi/Lämmi/Pihkva (§ 33–43), Võrtsjärv (§ 45–48), sonstige Binnengewässer (§ 49–54). Zuständige Behörde: Vabariigi Valitsus; Keskkonnaamet.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri (Vabariigi Valitsuse 16.06.2016 määrus nr 65) Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Kalapüügieeskiri (Vabariigi Valitsuse 16.06.2016 määrus nr 65)

Fischereiverordnung (VV määrus nr 65, 16.06.2016; kehtiv sõnastus 23.01.2026 (RT I, 20.01.2026, 14)). Definitionen der Fanggeräte (§ 4), Größe (§ 14, Lisa 3), Beifang und Zurücksetzen (§ 16), tägliche Fangbegrenzungen (§ 20 lg 7), in allen Gewässern verbotene Arten (§ 21), Schonzeiten und Sperrgebiete für Peipsi/Lämmi/Pihkva (§ 33–43), Võrtsjärv (§ 45–48), sonstige Binnengewässer (§ 49–54). Zuständige Behörde: Vabariigi Valitsus; Keskkonnaamet.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Vorübergehende Beschränkungen der Freizeitfischerei 2026 (Ministerverordnung) (2026 (Nummer nicht überprüft; Verweis auf der Seite des Keskkonnaamet)). Für 2026 spezifische Barsch- und Zanderbeschränkungen in der Pärnu-Bucht und den Flüssen Pärnu/Sauga; Ausnahmezeiträume mit kalastuskaart in Lachsflüssen. Zuständige Behörde: Regionaal- ja Põllumajandusministeerium.

Rechtsgrundlage: Harrastuskalapüügi ajutised piirangud 2026 (valdkonna eest vastutava ministri m… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Harrastuskalapüügi ajutised piirangud 2026 (valdkonna eest vastutava ministri m…

Vorübergehende Beschränkungen der Freizeitfischerei 2026 (Ministerverordnung) (2026 (Nummer nicht überprüft; Verweis auf der Seite des Keskkonnaamet)). Für 2026 spezifische Barsch- und Zanderbeschränkungen in der Pärnu-Bucht und den Flüssen Pärnu/Sauga; Ausnahmezeiträume mit kalastuskaart in Lachsflüssen. Zuständige Behörde: Regionaal- ja Põllumajandusministeerium.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Pro Person/Tag: 15 kg ahven, 5 haug, 5 koha, 15 latikas, 2 lõhe oder 2 forell oder 1+1, 15 säinas, 20 vimb; 75 jõevähk. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 20 lg 7–8 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Kalapüügieeskiri § 20 lg 7–8

Pro Person/Tag: 15 kg ahven, 5 haug, 5 koha, 15 latikas, 2 lõhe oder 2 forell oder 1+1, 15 säinas, 20 vimb; 75 jõevähk. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Mit der Angel gefangene untermaßige Fische oder Fische geschützter Arten werden unmittelbar nach dem Abhaken ins Wasser zurückgesetzt (Beifang verboten). Messung: von der Schnauzenspitze bis zum Schwanzende (L). Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 16 lg 2, 4; Lisa 3 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Kalapüügieeskiri § 16 lg 2, 4; Lisa 3

Mit der Angel gefangene untermaßige Fische oder Fische geschützter Arten werden unmittelbar nach dem Abhaken ins Wasser zurückgesetzt (Beifang verboten). Messung: von der Schnauzenspitze bis zum Schwanzende (L). Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Das absichtliche Anhaken von Fischen außerhalb des Mauls mit der Angel (tragimine) ist verboten. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 2 lg 15, § 20 lg 1 p 7 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Kalapüügieeskiri § 2 lg 15, § 20 lg 1 p 7

Das absichtliche Anhaken von Fischen außerhalb des Mauls mit der Angel (tragimine) ist verboten. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

In Binnengewässern (und nördlich der Pärnu-Bucht) höchstens 3 vedel (hinter dem Boot geschleppter Spinner) pro Person. Vedel fällt nicht unter die 3-Geräte-Grenze des harrastuspüügiõigus. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 20 lg 9; Seite des Ministeriums Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Kalapüügieeskiri § 20 lg 9; Seite des Ministeriums

In Binnengewässern (und nördlich der Pärnu-Bucht) höchstens 3 vedel (hinter dem Boot geschleppter Spinner) pro Person. Vedel fällt nicht unter die 3-Geräte-Grenze des harrastuspüügiõigus. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Käsiõng: höchstens 3 Einzelhaken oder kirptirk; Spinnfischen: lant (höchstens 3 Drillinge) oder rakis (Köderfischsystem); sikuti (Eisangel): tirk + höchstens 2 kirptirk; lendõng: höchstens 3 Haken, nur Kunstköder; põhjaõng: höchstens 3 Haken.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 4 lg 2 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Kalapüügieeskiri § 4 lg 2

Käsiõng: höchstens 3 Einzelhaken oder kirptirk; Spinnfischen: lant (höchstens 3 Drillinge) oder rakis (Köderfischsystem); sikuti (Eisangel): tirk + höchstens 2 kirptirk; lendõng: höchstens 3 Haken, nur Kunstköder; põhjaõng: höchstens 3 Haken.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

In Verbotszonen darf kein Setzkescher/Hälterkorb im Wasser gehalten werden; während der Schonzeit dürfen untermaßige oder geschützte Arten nicht gehältert werden. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 11 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Kalapüügieeskiri § 11

In Verbotszonen darf kein Setzkescher/Hälterkorb im Wasser gehalten werden; während der Schonzeit dürfen untermaßige oder geschützte Arten nicht gehältert werden. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Laichgewässer von Lachs/Forelle: In den in Looduskaitseseadus § 51 aufgeführten Gewässern ist das Watfischen während der Lachs-/Forellenschonzeit verboten (ausgenommen Narva jõgi). Zeitraum: Lõhe/forel-Schonzeiten.

Rechtsgrundlage: Laichgewässer von Lachs/Forelle: Kalapüügieeskiri § 53 lg 2 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Laichgewässer von Lachs/Forelle: Kalapüügieeskiri § 53 lg 2

Laichgewässer von Lachs/Forelle: In den in Looduskaitseseadus § 51 aufgeführten Gewässern ist das Watfischen während der Lachs-/Forellenschonzeit verboten (ausgenommen Narva jõgi). Zeitraum: Lõhe/forel-Schonzeiten.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

In Stauseen an einem Fließgewässer gelten die Beschränkungen dieses Fließgewässers. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 51 lg 6 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Kalapüügieeskiri § 51 lg 6

In Stauseen an einem Fließgewässer gelten die Beschränkungen dieses Fließgewässers. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Äsche (harjus) (Thymallus thymallus): Fang in allen Gewässern verboten.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 21 Verordnungstext

Geschützte Art

Kalapüügieeskiri § 21

Äsche (harjus) (Thymallus thymallus): Fang in allen Gewässern verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Wels (säga) (Silurus glanis): In allen Gewässern ist der Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 21 Verordnungstext

Geschützte Art

Kalapüügieeskiri § 21

Wels (säga) (Silurus glanis): In allen Gewässern ist der Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Rapfen (tõugjas) (Leuciscus aspius): Fang in allen Gewässern verboten.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 21 Verordnungstext

Geschützte Art

Kalapüügieeskiri § 21

Rapfen (tõugjas) (Leuciscus aspius): Fang in allen Gewässern verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Störe (tuurlased) (Acipenseridae): Fang in allen Gewässern verboten.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 21 Verordnungstext

Geschützte Art

Kalapüügieeskiri § 21

Störe (tuurlased) (Acipenseridae): Fang in allen Gewässern verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Schonzeit und Mindestmaß

Äsche / harjus (Thymallus thymallus), See / Fluss — Schonzeit: 01.01 (vollständiges Verbot — ganzjährig) – 31.12. Fang in allen Gewässern verboten; als Beifang an der Angel wird sie sofort freigelassen (§ 16 lg 4).

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 21 Verordnungstext

Schonzeit und Mindestmaß

Kalapüügieeskiri § 21

Äsche / harjus (Thymallus thymallus), See / Fluss — Schonzeit: 01.01 (vollständiges Verbot — ganzjährig) – 31.12. Fang in allen Gewässern verboten; als Beifang an der Angel wird sie sofort freigelassen (§ 16 lg 4).

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Schonzeit und Mindestmaß

Wels (säga) (Silurus glanis), See / Fluss — Schonzeit: 01.01 (vollständiges Verbot — ganzjährig) – 31.12.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 21 Verordnungstext

Schonzeit und Mindestmaß

Kalapüügieeskiri § 21

Wels (säga) (Silurus glanis), See / Fluss — Schonzeit: 01.01 (vollständiges Verbot — ganzjährig) – 31.12.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Schonzeit und Mindestmaß

Rapfen / tõugjas (Leuciscus aspius), See / Fluss — Schonzeit: 01.01 (vollständiges Verbot — ganzjährig) – 31.12.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 21 Verordnungstext

Schonzeit und Mindestmaß

Kalapüügieeskiri § 21

Rapfen / tõugjas (Leuciscus aspius), See / Fluss — Schonzeit: 01.01 (vollständiges Verbot — ganzjährig) – 31.12.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Schonzeit und Mindestmaß

Störe (tuurlased) (Acipenseridae), See / Fluss — Schonzeit: 01.01 (vollständiges Verbot — ganzjährig) – 31.12.

Rechtsgrundlage: Kalapüügieeskiri § 21 Verordnungstext

Schonzeit und Mindestmaß

Kalapüügieeskiri § 21

Störe (tuurlased) (Acipenseridae), See / Fluss — Schonzeit: 01.01 (vollständiges Verbot — ganzjährig) – 31.12.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Schonzeit und Mindestmaß

Peipsi, Lämmijärv und Pihkva järv: Hecht (haug) (Esox lucius), See — Schonzeit: 01.04 – 05.05. Mindestmaß: 50 cm. Tägliche Fangbegrenzung 5 haug (§ 20 lg 7). Keskkonnaamet: 50 cm Maß in allen Gewässern.

Rechtsgrundlage: Peipsi, Lämmijärv und Pihkva järv: Kalapüügieeskiri § 33 lg 1 p 3; Lisa 3 Verordnungstext

Schonzeit und Mindestmaß

Peipsi, Lämmijärv und Pihkva järv: Kalapüügieeskiri § 33 lg 1 p 3; Lisa 3

Peipsi, Lämmijärv und Pihkva järv: Hecht (haug) (Esox lucius), See — Schonzeit: 01.04 – 05.05. Mindestmaß: 50 cm. Tägliche Fangbegrenzung 5 haug (§ 20 lg 7). Keskkonnaamet: 50 cm Maß in allen Gewässern.

Tabelle aus unseren Einträgen

Mindestmaß
50 cm
Schonzeit
01.04–05.05

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Von insgesamt 48 Einträgen sind die ersten 20 aufgeführt.

Häufige Fragen

Was kann man in den Seen und Flüssen Estlands angeln?

Erfasst sind in den Seen und Flüssen Estlands 23 Arten: Flussbarsch, Hecht, Rotauge, Karausche, Schleie, Brachse, Quappe, Rotfeder und weitere.

Was beißt in den Seen und Flüssen Estlands in welchem Monat?

Die meisten Arten haben im Juli Saison (21 Arten). Nach Jahreszeit: Winter: Quappe und Regenbogenforelle; Frühling: Rotauge und Zährte; Sommer: Schleie und Döbel; Herbst: Flussbarsch und Brachse.

Wie viele Angelreviere gibt es in den Seen und Flüssen Estlands?

Erfasst sind in den Seen und Flüssen Estlands 81 Angelreviere; auf der Seite jedes Reviers stehen Lage, gefangene Arten und die passenden Bedingungen.

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