Finnland
Südfinnlands Seen und Flüsse: Fische und Angelplätze
Finde dein Gewässer. Entdecke die Seen und Flüsse, lerne die Arten kennen und plane deinen nächsten Tag am Wasser.
Seen und FlüsseAlle 188 Reviere auf der Karte
01 / Gewässer entdecken
Südfinnlands Seen und Flüsse: Angelplätze 188
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Insgesamt 188 Reviere; die ersten 90 stehen unten.
Passende Reviere:
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02 / Fischarten
Was beißt in den Seen und Flüssen Südfinnlands?
Lerne die in diesen Gewässern erfassten Arten kennen. Öffne eine Art für Techniken, Köder und Angelreviere.
Passende Arten:

Hecht
Esox lucius

Flussbarsch
Perca fluviatilis

Zander
Sander lucioperca

Rotauge
Rutilus rutilus

Brachse
Abramis brama

Große Maräne
Coregonus lavaretus

Bachforelle
Salmo trutta
Kaulbarsch
Gymnocephalus cernua

Quappe
Lota lota

Ukelei
Alburnus alburnus

Kleine Maräne
Coregonus albula

Rotfeder
Scardinius erythrophthalmus

Schleie
Tinca tinca

Güster
Blicca bjoerkna
Äsche
Thymallus thymallus

Karausche
Carassius carassius

Karpfen
Cyprinus carpio

Atlantischer Lachs
Salmo salar

Regenbogenforelle
Oncorhynchus mykiss

Aland
Leuciscus idus

Rapfen
Leuciscus aspius
Wandersaibling
Salvelinus alpinus

Döbel
Squalius cephalus

Hasel
Leuciscus leuciscus

Zährte
Vimba vimba

Giebel
Carassius gibelio
Keine passende Art gefunden. Versuch einen anderen Namen oder sieh dir alle Arten im Katalog an.
In der Saison · Oktober
Südfinnlands Seen und Flüsse: Fangkalender
Arten mit ertragreicher Saison in diesem Monat. Die Saisonangabe ist ein Hinweis, keine Fanggarantie.
Die meisten Arten gibt es in den Seen und Flüssen Südfinnlands in den Monaten Aug, Jul, Sep — der Streifen zeigt, wie viele Arten in jedem Monat ergiebig sind.
- 1 Jan
- 1 Feb
- 3 Mär
- 2 Apr
- 11 Mai
- 16 Jun
- 24 Jul
- 25 Aug
- 21 Sep
- 6 Okt
- 2 Nov
- 2 Dez
Die Streifenhöhe ist die Zahl der in diesem Monat ergiebigen Arten; keine Fanggarantie. Die türkisfarbene Säule ist der laufende Monat.
Was man in den Seen und Flüssen Südfinnlands Monat für Monat fängt
Für jeden Monat die Arten mit Saison — die am stärksten saisonalen zuerst.
- Jan
- Quappe
- Feb
- Quappe
- Mär
- Wandersaibling, Quappe, Hasel
- Apr
- Wandersaibling, Giebel
- Mai
- Rotfeder, Bachforelle, Ukelei, Karausche, Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle und 5 weitere Arten
- Jul
- Flussbarsch, Zander, Rotauge, Brachse, Kleine Maräne, Schleie und 18 weitere Arten
- Aug
- Flussbarsch, Zander, Rotauge, Brachse, Kleine Maräne, Schleie und 19 weitere Arten
- Sep
- Flussbarsch, Zander, Rotauge, Brachse, Kleine Maräne, Äsche und 15 weitere Arten
- Okt
- Hecht, Regenbogenforelle, Kaulbarsch, Quappe, Zährte, Hasel
Was in diesem Monat in den Seen und Flüssen Südfinnlands beißt
Nach dem diesmonatigen Recherchewert an den See- und Flussplätzen dieser Region.
Gut
+11 weitere Arten
Schwach
Wert von 0–100 aus Saison, Wassertemperatur, Lebensraum und lokalen Nachweisen; eine allgemeine Tendenz, keine Garantie.
Bevor du auswirfst
Regeln speziell für diese Region 34
Die Einträge sind Zusammenfassungen aus dem Fischereirecht des jeweiligen Landes; zu jedem stehen Rechtsgrundlage und amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Text, und die Regeln können je nach Bundesland und Gewässer abweichen. Prüfe vor dem Angeln die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein.
Rechtsrahmen und Erlaubnis
Fischereigesetz (379/2015 (in Kraft seit 1.1.2016; letzte Änderungen 1219/2023 [7, 8, 79 §], 695/2023 [47, 58 §], 632/2025, 357/2026, 367/2026)). Fischereirechte in Oberflächengewässern, allgemeine Fischereirechte (yleiskalastusoikeudet, 7 §), verbotene Methoden (46 §), Schutz/Größe (55–58 §), Wanderfischgewässer, Fischpass- und Wehrverbote (63–72 §), Besatz (73–77 §), kalastonhoitomaksu (79 §). Erlaubnis: Onkiminen (Posen-/einfache Angel, ohne Rolle, kein Kunstköder) und pilkkiminen (Eisangeln) für alle kostenlos (7 §). Für viehekalastus (eine Rute mit Spinn-/Kunstköder, Schleppangeln mit einer Rute) müssen 18- bis 64-Jährige (die Obergrenze soll mit 1219/2023 auf 69 angehoben worden sein — nicht überprüft) die kalastonhoitomaksu zahlen; der Zahlungsnachweis ist mitzuführen (79 §). In den Strömungs-/koski-Abschnitten von Wanderfischgewässern gelten die allgemeinen Rechte nicht → separate Erlaubnis des Gewässereigentümers erforderlich (7 § 3 mom.). Für mehr als eine Rute/vetouistelu Erlaubnis des Gewässereigentümers (Definition 4 §: viehekalastus = 'yhdellä vavalla ja vieheellä'). Zuständige Behörde: Maa- ja metsätalousministeriö (MMM); regionale Entscheidungen: ELY-keskus (ab 2026 elinvoimakeskus — nicht überprüft); Gebühreneinzug: Metsähallitus (eräluvat.fi).
Rechtsgrundlage: Kalastuslaki Verordnungstext
Rechtsrahmen und Erlaubnis
Regierungsverordnung über die Fischerei (1360/2015 (konsolidiert; Änderungen 798/2018, 756/2022, 847/2022, 312/2024, 1133/2025 [1.1.2026], 472/2026 [5.6.2026, 12 §])). Geschützte Arten und Zeiträume (1 §), nationale Mindestmaße (2 §), regionale Maßbefugnis der ELY von ±20 % (3 §), Tagesfangbegrenzung für Lachs/Seelachs (4 §), Netzregeln in Wanderfischgewässern (11–13 §), Sonderverbot für das Vuoksi-Einzugsgebiet (14 §), Abschneiden der Fettflosse bei Besatzfischen (15 §). Zuständige Behörde: Valtioneuvosto / MMM; ELY-keskus.
Rechtsgrundlage: Valtioneuvoston asetus kalastuksesta Verordnungstext
Rechtsrahmen und Erlaubnis
Verordnung über die Höhe der Fischereimanagementgebühr (2023–2027) (904/2022). Kalastonhoitomaksu für 2023–2027: 47 €/Kalenderjahr, 16 €/7 Tage, 6 €/Tag (Suchzusammenfassung; im Gesetzestext steht noch der alte Betrag 39/12/5 €). Erlaubnis: für Viehekalastus Pflicht; für onkiminen/pilkkiminen nicht erforderlich; <18 und ≥65 Jahre befreit (Änderung auf 69 Jahre nicht bestätigt). Zuständige Behörde: MMM; Erhebung Metsähallitus (eräluvat.fi).
Rechtsgrundlage: Valtioneuvoston asetus kalastonhoitomaksun suuruudesta vuosina 2023–2027 Verordnungstext
Rechtsrahmen und Erlaubnis
Regional: regionale Fangbeschränkungen und Maßentscheidungen der ELY-Zentren (Variabel; veröffentlicht auf der Karte von kalastusrajoitus.fi). Regionale Verbots-/Beschränkungsgebiete (z. B. koski-Abschnitte, unterhalb von Staudämmen bis 500 m, Kastengebiete), um bis zu 20 % abweichende Maße. Erlaubnis: Erlaubnisse des Gewässereigentümers (osakaskunta) können zusätzlich erforderlich sein. Zuständige Behörde: ELY-keskus / elinvoimakeskus.
Rechtsgrundlage: Regional: ELY-keskuksen kalastusrajoitus- ja pyyntimittapäätökset (kalastuslaki… Verordnungstext
Rechtsrahmen und Erlaubnis
Grenzflüsse Lapplands: Fischereiabkommen für die Flüsse Teno, Näätämö und Torne (Gesonderte Abkommen/Verordnungen (Nummern nicht verifiziert)). In Grenzflüssen gesonderte Regeln für Erlaubnis, Saison und Köder (Grundlage: Kalastuslaki 78 §). Erlaubnis: gesonderte Erlaubnis über Metsähallitus/eräluvat.fi; Einzelheiten in dieser Untersuchung nicht verifiziert. Zuständige Behörde: MMM, Metsähallitus, Lapin ELY.
Rechtsgrundlage: Grenzflüsse Lapplands: Tenojoen, Näätämöjoen ja Tornionjoen kalastussopimukse… Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Sprengstoff/Druck, Schusswaffen, Gift/Betäubungsmittel, Elektrizität, absichtliches Reißen von Fischen von außen (Snagging), Harpune/Speer; Kescher mit Licht/Feuer in Flüssen und Bächen von Wanderfischgewässern; außerdem 15.04–31.05 in allen Gewässern; verbotene Geräte dürfen nicht einsatzbereit im Boot mitgeführt werden. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Kalastuslaki 46 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Untermaßige Fische sowie Fische, die während der Schon-/Sperrzeit oder mit verbotenen Geräten oder Methoden gefangen wurden, sind sofort ins Wasser zurückzusetzen. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Kalastuslaki 58 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Onkiminen: eine Rute, ein Haken, ohne Kunstköder und ohne Wurfrolle; pilkkiminen: eine kurze Rute + vertikal bewegter pilkki; viehekalastus: eine Rute + ein Kunstköder (einschließlich Schleppangeln mit einer Rute, Grund-/Posenmontage mit Rolle). Für zusätzliche Ruten und Schleppangeln mit mehreren Ruten ist die Erlaubnis des Gewässereigentümers erforderlich. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Kalastuslaki 4 § (Begriffsbestimmungen), 7 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Alle 18- bis 64-Jährigen (die Obergrenze soll durch 1219/2023 auf 69 angehoben worden sein), die viehekalastus betreiben, zahlen eine Gebühr: 47 € / 16 € / 6 € (2023–2027). Der Nachweis ist mitzuführen; wer nicht zahlt, wird bestraft (kalastusrikkomus). Zeitraum: Kalenderjahr / 7 Tage / 1 Tag.
Rechtsgrundlage: Kalastuslaki 79 §; VNa 904/2022 Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Für Wettbewerbe in onginta, pilkintä und viehekalastus ist die Erlaubnis des Gewässereigentümers erforderlich. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Kalastuslaki 7 § 4 mom. Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Beim Angeln im Rahmen des allgemeinen Fischereirechts darf man sich Schleppnetzen und großen Reusen (isorysä) nicht auf weniger als 50 m nähern; unnötige Störung der Umgebung/des Uferbesitzers ist verboten. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Kalastuslaki 50 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
In der Freizeitfischerei höchstens 2 lohi/Person/Tag; im Vuoksi-Einzugsgebiet höchstens 1 järvilohi mit gekappter Fettflosse/Person/Tag. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: VNa 1360/2015 4 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Kein landesweites Nachtangelverbot; pilkkiminen (Eisangeln) ist als Jedermannsrecht kostenlos. Die Markierungsregel für Netze/Löcher (Löcher ≥40 cm) beim Eisfischen betrifft die Netzfischerei.
Rechtsgrundlage: Kalastuslaki 7 §; VNa 1360/2015 7 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Wegen der Krebspest wird Krebsfanggerät vor dem Transport in ein anderes Gewässer/Einzugsgebiet getrocknet, desinfiziert oder eingefroren; Krebse werden nur im Gewässerabschnitt, in dem sie gefangen wurden, lebend gehältert. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Kalastuslaki 51 § Verordnungstext
Rücksetzpflicht
Bachforelle (wild) (Salmo trutta (mit Fettflosse, sisu-Gewässer südlich von 64°N)): Ganzjährig geschützt — Catch & Release.
Rechtsgrundlage: VNa 1360/2015 1 § 1 kohta Verordnungstext
Rücksetzpflicht
Saimaa-Binnenlachs (wild) (Salmo salar m. sebago (mit Fettflosse, Vuoksi/Hiitolanjoki)): Ganzjährig geschützt — Catch & Release.
Rechtsgrundlage: VNa 1360/2015 1 § 3 kohta Verordnungstext
Geschützte Art
Saimaa-Seesaibling (Salvelinus alpinus (Saimaa: Puumalansalmi–Vuoksenniska, Kuolimo)): Vollständig geschützt (rauhoitettu).
Rechtsgrundlage: VNa 1360/2015 1 § 5 kohta Verordnungstext
Schonzeit und Mindestmaß
Sisu-Gewässer südlich von 64°00′N: Bachforelle (taimen) — mit Fettflosse (wild) (Salmo trutta), See / Fluss — Schonzeit: 01.01 (Catch & Release: taimen mit unversehrter Fettflosse ganzjährig geschützt) – 31.12. Mindestmaß: 50 (nur Besatzfische mit gekappter Fettflosse). Taimen mit gekappter Fettflosse (rasvaeväleikattu) dürfen entnommen werden (≥50 cm). In Bächen/Teichen ohne Wanderverbindung gefangene taimen sind vom Schutz ausgenommen (höchstens 45 cm → 2 § 2 mom. 3 kohta 'enintään 45 cm' als Höchstmaß angegeben).
Rechtsgrundlage: Binnengewässer südlich von 64°00′N: VNa 1360/2015 1 § (rauhoitus) 1 mom. 1 kohta +… Verordnungstext
Schonzeit und Mindestmaß
Ganzes Land — Flüsse und Bäche (joki ja puro): Bachforelle (taimen) und Atlantischer Lachs (lohi) (Salmo trutta / Salmo salar), Fluss — Schonzeit: 01.09 – 30.11. Mindestmaß: lohi 60; taimen je nach Region (siehe andere Zeilen). Alle taimen/lohi, ob mit gekappter Fettflosse oder nicht, sind in Flüssen und Bächen geschützt (Vollschutz; Beifänge sofort freilassen, 58 §). In Seen gilt dieses Zeitverbot nicht.
Rechtsgrundlage: VNa 1360/2015 1 § (rauhoitus) 1 mom. 2 kohta Verordnungstext
Schonzeit und Mindestmaß
Sisu-Gewässer zwischen 64°00′N–67°00′N: Bachforelle (taimen) (Salmo trutta), See / Fluss — Schonzeit: — (nur Mindestmaß; in Flüssen 01.09–30.11 eigene Zeile) – —. Mindestmaß: 60 cm. Für taimen mit gekappter Fettflosse landesweit 50 cm (2 § 2 mom.).
Rechtsgrundlage: Binnengewässer zwischen 64°00′N und 67°00′N: VNa 1360/2015 2 § 1 mom. 3 kohta Verordnungstext
Von insgesamt 34 Einträgen sind die ersten 20 aufgeführt.
Häufige Fragen
Was kann man in den Seen und Flüssen Südfinnlands angeln?
Erfasst sind in den Seen und Flüssen Südfinnlands 26 Arten: Hecht, Flussbarsch, Zander, Rotauge, Brachse, Große Maräne, Bachforelle, Kaulbarsch und weitere.
Was beißt in den Seen und Flüssen Südfinnlands in welchem Monat?
Die meisten Arten haben im August Saison (25 Arten). Nach Jahreszeit: Winter: Quappe und Hasel; Frühling: Wandersaibling und Giebel; Sommer: Schleie und Flussbarsch; Herbst: Zander und Rotauge.
Wie viele Angelreviere gibt es in den Seen und Flüssen Südfinnlands?
Erfasst sind in den Seen und Flüssen Südfinnlands 188 Angelreviere; auf der Seite jedes Reviers stehen Lage, gefangene Arten und die passenden Bedingungen.