Zum Inhalt springen
Küste von Seen und Flüsse

Frankreich

Südwestfrankreichs Seen und Flüsse: Fische und Angelplätze

Finde dein Gewässer. Entdecke die Seen und Flüsse, lerne die Arten kennen und plane deinen nächsten Tag am Wasser.

Kartenvorschau Seen und Flüsse Seen und FlüsseAlle 129 Reviere auf der Karte

01 / Gewässer entdecken

Südwestfrankreichs Seen und Flüsse: Angelplätze 129

Wähle einen Ort, sieh dir die Details an oder springe direkt zu seiner Markierung auf der Karte.

Insgesamt 129 Reviere; die ersten 90 stehen unten.

Alle 129 Reviere auf der Karte ↗
84 weitere Reviere anzeigen

02 / Fischarten

Was beißt in den Seen und Flüssen Südwestfrankreichs?

Lerne die in diesen Gewässern erfassten Arten kennen. Öffne eine Art für Techniken, Köder und Angelreviere.

Alle 30 Arten ansehen ↗

In der Saison · Oktober

Südwestfrankreichs Seen und Flüsse: Fangkalender

Arten mit ertragreicher Saison in diesem Monat. Die Saisonangabe ist ein Hinweis, keine Fanggarantie.

Die meisten Arten gibt es in den Seen und Flüssen Südwestfrankreichs in den Monaten Aug, Sep, Jun — der Streifen zeigt, wie viele Arten in jedem Monat ergiebig sind.

  1. 0 Jan
  2. 0 Feb
  3. 0 Mär
  4. 2 Apr
  5. 12 Mai
  6. 24 Jun
  7. 21 Jul
  8. 28 Aug
  9. 25 Sep
  10. 14 Okt
  11. 2 Nov
  12. 0 Dez

Die Streifenhöhe ist die Zahl der in diesem Monat ergiebigen Arten; keine Fanggarantie. Die türkisfarbene Säule ist der laufende Monat.

Was man in den Seen und Flüssen Südwestfrankreichs Monat für Monat fängt

Für jeden Monat die Arten mit Saison — die am stärksten saisonalen zuerst.

Jan
Keine Einträge
Feb
Keine Einträge
Mär
Keine Einträge
Mai
Bachforelle, Döbel, Graskarpfen, Bachsaibling, Schleie, Ukelei und 6 weitere Arten
Jun
Bachforelle, Aland, Wels, Gemeiner Sonnenbarsch, Rotfeder, Barbe und 18 weitere Arten
Aug
Forellenbarsch, Flussbarsch, Brachse, Kaulbarsch, Hasel, Äsche und 22 weitere Arten
Sep
Forellenbarsch, Flussbarsch, Brachse, Kaulbarsch, Hasel, Äsche und 19 weitere Arten
Okt
Forellenbarsch, Flussbarsch, Brachse, Kaulbarsch, Hasel, Äsche und 8 weitere Arten
Nov
Zander, Hecht
Dez
Keine Einträge

Was in diesem Monat in den Seen und Flüssen Südwestfrankreichs beißt

Nach dem diesmonatigen Recherchewert an den See- und Flussplätzen dieser Region.

Sehr gut

  1. Zander 72/100 an 74 Plätzen
  2. Kaulbarsch 70/100 an 47 Plätzen

Gut

+14 weitere Arten

Schwach

Wert von 0–100 aus Saison, Wassertemperatur, Lebensraum und lokalen Nachweisen; eine allgemeine Tendenz, keine Garantie.

Bevor du auswirfst

Regeln speziell für diese Region 43

Die Einträge sind Zusammenfassungen aus dem Fischereirecht des jeweiligen Landes; zu jedem stehen Rechtsgrundlage und amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Text, und die Regeln können je nach Bundesland und Gewässer abweichen. Prüfe vor dem Angeln die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein.

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Umweltgesetzbuch, Buch IV, Titel III – Süßwasserfischerei und Bewirtschaftung der Fischbestände (Gesetzgebender Teil L.430-1 ff.; L.436-5 überlässt Fangzeiten, Maße und Methoden einem Dekret des Conseil d'État; Verordnungsteil R.436-6 (Saison 1. Kategorie), R.436-7 (2. Kategorie), R.436-8 (zusätzliche präfektorale Einschränkungen), R.436-13/14 (Zeiten, nächtliches Karpfenangeln), R.436-18 (Mindestmaß), R.436-21 (Quote), R.436-23 (Anzahl der Ruten/Anwesenheit an der Rute), R.436-31 (verbotene Methoden), R.436-65-x (Aal), R.436-70/71 (Verbote an Fischpässen und Wehren)). Gewässer werden in 1. Kategorie (überwiegend Salmoniden) und 2. Kategorie (überwiegend Cypriniden/Raubfische) eingeteilt; nationale Eröffnungs- und Schlusstermine, Mindestmaße und Quoten stehen im Gesetzbuch, der Departementspräfekt (préfet) darf sie nur verschärfen. Erlaubnis: Für das Angeln in offenen Gewässern ist eine 'carte de pêche' mit Mitgliedschaft in einer AAPPMA + bezahlter CPMA (Cotisation pour la pêche et les milieux aquatiques) Pflicht (L.436-1; über cartedepeche.fr). Für Lachs/Meerforelle zusätzlich 'CPMA migrateurs' (+ Fangbuch/Marke). Zudem ist die Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich. In der 1. Kategorie 1 Rute (höchstens 2 Haken oder 3 Fliegen), in der 2. Kategorie höchstens 4 Ruten. Zuständige Behörde: Ministère de la Transition écologique (DEB); in den Departements Préfet / DDT(M); Kontrolle: Office français de la biodiversité (OFB).

Rechtsgrundlage: Code de l'environnement, Livre IV, Titre III « Pêche en eau douce et gestion de… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Code de l'environnement, Livre IV, Titre III « Pêche en eau douce et gestion de…

Umweltgesetzbuch, Buch IV, Titel III – Süßwasserfischerei und Bewirtschaftung der Fischbestände (Gesetzgebender Teil L.430-1 ff.; L.436-5 überlässt Fangzeiten, Maße und Methoden einem Dekret des Conseil d'État; Verordnungsteil R.436-6 (Saison 1. Kategorie), R.436-7 (2. Kategorie), R.436-8 (zusätzliche präfektorale Einschränkungen), R.436-13/14 (Zeiten, nächtliches Karpfenangeln), R.436-18 (Mindestmaß), R.436-21 (Quote), R.436-23 (Anzahl der Ruten/Anwesenheit an der Rute), R.436-31 (verbotene Methoden), R.436-65-x (Aal), R.436-70/71 (Verbote an Fischpässen und Wehren)). Gewässer werden in 1. Kategorie (überwiegend Salmoniden) und 2. Kategorie (überwiegend Cypriniden/Raubfische) eingeteilt; nationale Eröffnungs- und Schlusstermine, Mindestmaße und Quoten stehen im Gesetzbuch, der Departementspräfekt (préfet) darf sie nur verschärfen. Erlaubnis: Für das Angeln in offenen Gewässern ist eine 'carte de pêche' mit Mitgliedschaft in einer AAPPMA + bezahlter CPMA (Cotisation pour la pêche et les milieux aquatiques) Pflicht (L.436-1; über cartedepeche.fr). Für Lachs/Meerforelle zusätzlich 'CPMA migrateurs' (+ Fangbuch/Marke). Zudem ist die Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich. In der 1. Kategorie 1 Rute (höchstens 2 Haken oder 3 Fliegen), in der 2. Kategorie höchstens 4 Ruten. Zuständige Behörde: Ministère de la Transition écologique (DEB); in den Departements Préfet / DDT(M); Kontrolle: Office français de la biodiversité (OFB).

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Dekret Nr. 2019-352 vom 23. April 2019 zur Änderung der Bestimmungen des Umweltgesetzbuchs über die Binnenfischerei (2019-352 / 23.04.2019 (vorher: Dekret Nr. 2010-243 vom 10.03.2010; Dekret vom April 2016 – Maße)). In der 2. Kategorie ist der Hechtfang vom 01.01 bis zum letzten Sonntag im Januar und vom letzten Samstag im April bis 31.12 erlaubt; Maß- und Quotenbestimmungen für Hecht/Zander aktualisiert. Zuständige Behörde: Premierminister / Umweltministerium.

Rechtsgrundlage: Décret n° 2019-352 du 23 avril 2019 modifiant diverses dispositions du code de… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Décret n° 2019-352 du 23 avril 2019 modifiant diverses dispositions du code de…

Dekret Nr. 2019-352 vom 23. April 2019 zur Änderung der Bestimmungen des Umweltgesetzbuchs über die Binnenfischerei (2019-352 / 23.04.2019 (vorher: Dekret Nr. 2010-243 vom 10.03.2010; Dekret vom April 2016 – Maße)). In der 2. Kategorie ist der Hechtfang vom 01.01 bis zum letzten Sonntag im Januar und vom letzten Samstag im April bis 31.12 erlaubt; Maß- und Quotenbestimmungen für Hecht/Zander aktualisiert. Zuständige Behörde: Premierminister / Umweltministerium.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Ministerialerlass vom 5. Februar 2016 über die Fangzeiten des Europäischen Aals im Gelb- und Blankaalstadium; Erlass über die Fangmeldung für Aal (05.02.2016 (dauerhafter Erlass; Zeiträume je Bewirtschaftungseinheit/Einzugsgebiet); 22.10.2010). Die Fangzeiten für Gelbaal legt das Ministerium je Einzugsgebiet/Bewirtschaftungseinheit fest; Blankaal und civelle (<12 cm) für Freizeitangler verboten; Fangmeldung Pflicht. Zuständige Behörde: Ministerien für Binnenfischerei und Seefischerei (gemeinsamer Erlass).

Rechtsgrundlage: Arrêté du 5 février 2016 relatif aux périodes de pêche de l'anguille européenne… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Arrêté du 5 février 2016 relatif aux périodes de pêche de l'anguille européenne…

Ministerialerlass vom 5. Februar 2016 über die Fangzeiten des Europäischen Aals im Gelb- und Blankaalstadium; Erlass über die Fangmeldung für Aal (05.02.2016 (dauerhafter Erlass; Zeiträume je Bewirtschaftungseinheit/Einzugsgebiet); 22.10.2010). Die Fangzeiten für Gelbaal legt das Ministerium je Einzugsgebiet/Bewirtschaftungseinheit fest; Blankaal und civelle (<12 cm) für Freizeitangler verboten; Fangmeldung Pflicht. Zuständige Behörde: Ministerien für Binnenfischerei und Seefischerei (gemeinsamer Erlass).

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Einzugsgebiete Rhône-Méditerranée und Korsika: Mittelmeer-Verordnungen des EU-Rates und Erlass über die Aalfangzeiten Mittelmeer/Rhône-Méditerranée-Korsika (EU 2024/259; EU 2026/266; 14.03.2024; 06.07.2026 (JO 09.07.2026)). Der Freizeitfang von Aal in den Süßgewässern des Mittelmeereinzugsgebiets ist vollständig verboten. Zuständige Behörde: EU-Rat / französische Ministerien.

Rechtsgrundlage: Einzugsgebiete Rhône-Méditerranée und Korsika: Règlement (UE) 2024/259 du Conseil du… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Einzugsgebiete Rhône-Méditerranée und Korsika: Règlement (UE) 2024/259 du Conseil du…

Einzugsgebiete Rhône-Méditerranée und Korsika: Mittelmeer-Verordnungen des EU-Rates und Erlass über die Aalfangzeiten Mittelmeer/Rhône-Méditerranée-Korsika (EU 2024/259; EU 2026/266; 14.03.2024; 06.07.2026 (JO 09.07.2026)). Der Freizeitfang von Aal in den Süßgewässern des Mittelmeereinzugsgebiets ist vollständig verboten. Zuständige Behörde: EU-Rat / französische Ministerien.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Einzugsgebiet (Wanderfischarten): Bewirtschaftungspläne für Wanderfische der Einzugsgebiete und Präfekturerlasse zum Fangverbot für Lachs/Meerforelle (je nach Einzugsgebiet; neue Verbotserlasse für 2026). Einzugsgebietsbezogene Zeiträume, TAC und Verbote für Lachs, Meerforelle, Alse und Neunauge. Erlaubnis: CPMA migrateurs + Fangmeldung (declarationpeche.fr). Zuständige Behörde: Koordinierender Präfekt des Einzugsgebiets (préfet de bassin), DREAL, COGEPOMI.

Rechtsgrundlage: Einzugsgebiet (Wanderarten): Arrêtés préfectoraux / plans de gestion des poissons mig… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Einzugsgebiet (Wanderarten): Arrêtés préfectoraux / plans de gestion des poissons mig…

Einzugsgebiet (Wanderfischarten): Bewirtschaftungspläne für Wanderfische der Einzugsgebiete und Präfekturerlasse zum Fangverbot für Lachs/Meerforelle (je nach Einzugsgebiet; neue Verbotserlasse für 2026). Einzugsgebietsbezogene Zeiträume, TAC und Verbote für Lachs, Meerforelle, Alse und Neunauge. Erlaubnis: CPMA migrateurs + Fangmeldung (declarationpeche.fr). Zuständige Behörde: Koordinierender Präfekt des Einzugsgebiets (préfet de bassin), DREAL, COGEPOMI.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Département (101 Départements): Dauerhafter Präfekturerlass zur Ausübung der Süßwasserfischerei + jährlicher Eröffnungs-/Schließungserlass (Jährlich in jedem Département (z. B. Seine-Maritime Dauererlass vom 13.03.2020 + Jahreserlass 2024; Nord Erlass 2023)). Genaue Termine für das Jahr, größere lokale Mindestmaße/Höchstmaße (z. B. Hecht-Entnahmefenster 60–80 cm im Nord), reduzierte Fangquoten, réserves de pêche, Bereiche für nächtliches Karpfenangeln, No-Kill-Strecken, Krebs-/Froschsaisons. Erlaubnis: cartes de pêche der Föderation (Jahres-, Wochen-, Tages-, Frauen-, Kinderkarte) – z. B. Loire-Atlantique 2026 Erwachsenenkarte 87–114 €. Zuständige Behörde: Préfet / DDT(M), nach Stellungnahme der Fédération départementale de pêche (FDAAPPMA).

Rechtsgrundlage: Departement (101 Departements): Arrêté préfectoral réglementaire permanent (ARP) rel… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Departement (101 Departements): Arrêté préfectoral réglementaire permanent (ARP) rel…

Département (101 Départements): Dauerhafter Präfekturerlass zur Ausübung der Süßwasserfischerei + jährlicher Eröffnungs-/Schließungserlass (Jährlich in jedem Département (z. B. Seine-Maritime Dauererlass vom 13.03.2020 + Jahreserlass 2024; Nord Erlass 2023)). Genaue Termine für das Jahr, größere lokale Mindestmaße/Höchstmaße (z. B. Hecht-Entnahmefenster 60–80 cm im Nord), reduzierte Fangquoten, réserves de pêche, Bereiche für nächtliches Karpfenangeln, No-Kill-Strecken, Krebs-/Froschsaisons. Erlaubnis: cartes de pêche der Föderation (Jahres-, Wochen-, Tages-, Frauen-, Kinderkarte) – z. B. Loire-Atlantique 2026 Erwachsenenkarte 87–114 €. Zuständige Behörde: Préfet / DDT(M), nach Stellungnahme der Fédération départementale de pêche (FDAAPPMA).

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Schonzeit

In Gewässern der 1. Kategorie ist der Fang ALLER Arten verboten, solange die Forellensaison geschlossen ist (Saison: 2. Samstag im März – 3. Sonntag im September, 2026 14.03–20.09). Eine zweiwöchige Verlängerung ist nur in Hochgebirgsgewässern möglich (Auslegung Präfektur Nord/DEB); an einigen Seen/Stauseen kann es eine Verlängerung um 1–3 Wochen geben. Zeitraum: Tag nach dem 3. Sonntag im September – Tag vor dem 2. Samstag im März (2026: 21.09.2026 – 12.03.2027).

Rechtsgrundlage: Code de l'environnement R.436-6 Verordnungstext

Allgemeine Schonzeit

Code de l'environnement R.436-6

In Gewässern der 1. Kategorie ist der Fang ALLER Arten verboten, solange die Forellensaison geschlossen ist (Saison: 2. Samstag im März – 3. Sonntag im September, 2026 14.03–20.09). Eine zweiwöchige Verlängerung ist nur in Hochgebirgsgewässern möglich (Auslegung Präfektur Nord/DEB); an einigen Seen/Stauseen kann es eine Verlängerung um 1–3 Wochen geben. Zeitraum: Tag nach dem 3. Sonntag im September – Tag vor dem 2. Samstag im März (2026: 21.09.2026 – 12.03.2027).

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Methoden und Köder

Während der Hechtschonzeit (2026: 26.01–24.04) ist in der 2. Kategorie das Angeln mit lebendem Fisch, totem/künstlichem Fisch und Kunstködern, mit denen Hechte nicht nur zufällig gefangen werden können, verboten (R.436-33). Die Kunstfliege (mouche) gilt in den meisten Departements nicht als vom Verbot erfasst (z. B. Essonne). Einige Departements schließen in diesem Zeitraum auch den Zander vollständig (Charente 2026) oder erlauben ihn nur mit stationärem Wurm (Oise, Loire-Atlantique). Einige Departements gewähren an bestimmten Seen Ausnahmen (Charente: an den Seen Lavaud, Mas-Chaban usw. ist leurre vom letzten Sonntag im Januar bis zum 2. Freitag im März erlaubt). Das Verbot des 'ver manié' ist nicht national, sondern in Departementserlassen geregelt. Zeitraum: Tag nach dem letzten Sonntag im Januar – Tag vor dem letzten Samstag im April (2026: 26.01–24.04).

Rechtsgrundlage: C. env. R.436-33 (Methodenverbot); R.436-7 (Hechtzeit); departementale Präfekturerl… Verordnungstext

Methoden und Köder

C. env. R.436-33 (Methodenverbot); R.436-7 (Hechtzeit); departementale Präfekturerl…

Während der Hechtschonzeit (2026: 26.01–24.04) ist in der 2. Kategorie das Angeln mit lebendem Fisch, totem/künstlichem Fisch und Kunstködern, mit denen Hechte nicht nur zufällig gefangen werden können, verboten (R.436-33). Die Kunstfliege (mouche) gilt in den meisten Departements nicht als vom Verbot erfasst (z. B. Essonne). Einige Departements schließen in diesem Zeitraum auch den Zander vollständig (Charente 2026) oder erlauben ihn nur mit stationärem Wurm (Oise, Loire-Atlantique). Einige Departements gewähren an bestimmten Seen Ausnahmen (Charente: an den Seen Lavaud, Mas-Chaban usw. ist leurre vom letzten Sonntag im Januar bis zum 2. Freitag im März erlaubt). Das Verbot des 'ver manié' ist nicht national, sondern in Departementserlassen geregelt. Zeitraum: Tag nach dem letzten Sonntag im Januar – Tag vor dem letzten Samstag im April (2026: 26.01–24.04).

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Nachtangeln

Fischen ist nur von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Ausnahme: 'carpe de nuit' (Nachtangeln auf Karpfen) auf per Präfekturerlass festgelegten Strecken der 2. Kategorie. Zeitraum: 30 Min. nach Sonnenuntergang – 30 Min. vor Sonnenaufgang.

Rechtsgrundlage: R.436-13 Verordnungstext

Nachtangeln

R.436-13

Fischen ist nur von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Ausnahme: 'carpe de nuit' (Nachtangeln auf Karpfen) auf per Präfekturerlass festgelegten Strecken der 2. Kategorie. Zeitraum: 30 Min. nach Sonnenuntergang – 30 Min. vor Sonnenaufgang.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Nachtangeln

Nachtangeln auf Karpfen ist nur an den im Präfekturerlass genannten Flussabschnitten/Seen erlaubt. Nachts gefangene Karpfen dürfen nicht lebend gehältert oder transportiert werden (sofortiges Zurücksetzen). Präfekturerlasse legen meist Bedingungen fest wie nur pflanzliche Köder (einschließlich Boilies), Einzelhaken, Verbot von lebendem/totem Köderfisch, Würmern und Maden (z. B. Anhänge zum öffentlichen Flussgebiet von Pas-de-Calais, Cher, Loiret, Bas-Rhin, Nord). Zeitraum: Nachtstunden (Sonnenuntergang +30 Min. – Sonnenaufgang −30 Min.).

Rechtsgrundlage: R.436-14 5°; departementale Präfekturerlasse zu 'carpe de nuit' Verordnungstext

Nachtangeln

R.436-14 5°; departementale Präfekturerlasse zu 'carpe de nuit'

Nachtangeln auf Karpfen ist nur an den im Präfekturerlass genannten Flussabschnitten/Seen erlaubt. Nachts gefangene Karpfen dürfen nicht lebend gehältert oder transportiert werden (sofortiges Zurücksetzen). Präfekturerlasse legen meist Bedingungen fest wie nur pflanzliche Köder (einschließlich Boilies), Einzelhaken, Verbot von lebendem/totem Köderfisch, Würmern und Maden (z. B. Anhänge zum öffentlichen Flussgebiet von Pas-de-Calais, Cher, Loiret, Bas-Rhin, Nord). Zeitraum: Nachtstunden (Sonnenuntergang +30 Min. – Sonnenaufgang −30 Min.).

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Methoden und Köder

In der 1. Kategorie 1 Rute (max. 2 Haken oder 3 Kunstfliegen), in der 2. Kategorie max. 4 Ruten; die Ruten müssen sich in der Nähe des Anglers befinden (R.436-23). In ALLEN Gewässern der 1. Kategorie sind Maden (asticot) und andere Fliegenlarven sowie natürliche/konservierte/gemischte Fischeier als Köder verboten (nationale Regel; die Präfektur kann an einigen Seen der 1. Kategorie eine Madenausnahme zulassen). Hecht, Zander, Forelle, Schwarzbarsch und Aal unter Mindestmaß dürfen nicht als Köder verwendet werden; Arten der Liste R.432-5 (poisson-chat, perche-soleil, gebietsfremde Krebse) dürfen nicht ins Wasser zurückgesetzt/als Köder verwendet werden. Fang mit der Hand, Sprengstoff/Elektrizität/Gift verboten. Das Drillingsverbot ist eine Entscheidung des Departements. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: R.436-23, R.436-31 ff. Verordnungstext

Methoden und Köder

R.436-23, R.436-31 ff.

In der 1. Kategorie 1 Rute (max. 2 Haken oder 3 Kunstfliegen), in der 2. Kategorie max. 4 Ruten; die Ruten müssen sich in der Nähe des Anglers befinden (R.436-23). In ALLEN Gewässern der 1. Kategorie sind Maden (asticot) und andere Fliegenlarven sowie natürliche/konservierte/gemischte Fischeier als Köder verboten (nationale Regel; die Präfektur kann an einigen Seen der 1. Kategorie eine Madenausnahme zulassen). Hecht, Zander, Forelle, Schwarzbarsch und Aal unter Mindestmaß dürfen nicht als Köder verwendet werden; Arten der Liste R.432-5 (poisson-chat, perche-soleil, gebietsfremde Krebse) dürfen nicht ins Wasser zurückgesetzt/als Köder verwendet werden. Fang mit der Hand, Sprengstoff/Elektrizität/Gift verboten. Das Drillingsverbot ist eine Entscheidung des Departements. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Tagesquote: in der 2. Kategorie Hecht+Zander+Schwarzbarsch insgesamt 3 Stück, davon höchstens 2 Hechte; für Salmoniden 6 Stück pro Person/Tag (die Präfektur kann dies senken, z. B. Nord 4, Seine-Maritime 5; in Nord in der 2. Kategorie ein einziger Raubfisch). Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: R.436-21 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

R.436-21

Tagesquote: in der 2. Kategorie Hecht+Zander+Schwarzbarsch insgesamt 3 Stück, davon höchstens 2 Hechte; für Salmoniden 6 Stück pro Person/Tag (die Präfektur kann dies senken, z. B. Nord 4, Seine-Maritime 5; in Nord in der 2. Kategorie ein einziger Raubfisch). Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Seine-Maritime (Beispiel): Verzehr und Transport aller in der Seine gefangenen Arten verboten (Verschmutzung); Verzehr/Besitz von Aal im gesamten Departement verboten, Zurücksetzen Pflicht. In der 1. Kategorie ist das Watfischen vom 09.03–30.04 verboten. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Seine-Maritime (Beispiel): Präfekturerlasse 23.01.2008, 30.09.2008, 10.04.2013; 2… Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Seine-Maritime (Beispiel): Präfekturerlasse 23.01.2008, 30.09.2008, 10.04.2013; 2…

Seine-Maritime (Beispiel): Verzehr und Transport aller in der Seine gefangenen Arten verboten (Verschmutzung); Verzehr/Besitz von Aal im gesamten Departement verboten, Zurücksetzen Pflicht. In der 1. Kategorie ist das Watfischen vom 09.03–30.04 verboten. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Fischen von Staudämmen, Wehren (chaussée) und Kanalschleusen (écluse) sowie 50 m unterhalb davon verboten; nur das Fischen mit einer einzigen Angel ist erlaubt (für Netze/engins in der Charente 200 m). Einige Departements verbieten zwischen 01.04–30.06 auch die einzelne Angel (öffentlicher Fluss Charente). Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: C. env. R.436-71 (Verweis auf YC #2); Erlasse der Departements Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

C. env. R.436-71 (Verweis auf YC #2); Erlasse der Departements

Fischen von Staudämmen, Wehren (chaussée) und Kanalschleusen (écluse) sowie 50 m unterhalb davon verboten; nur das Fischen mit einer einzigen Angel ist erlaubt (für Netze/engins in der Charente 200 m). Einige Departements verbieten zwischen 01.04–30.06 auch die einzelne Angel (öffentlicher Fluss Charente). Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Arten der Liste R.432-5, die 'biologische Ungleichgewichte verursachen können' (poisson-chat, perche-soleil, Amerikanischer Flusskrebs/Roter Amerikanischer Sumpfkrebs/Signalkrebs usw.), dürfen nicht ins Wasser zurückgesetzt oder in andere Gewässer ausgesetzt werden; der Lebendtransport des Roten Amerikanischen Sumpfkrebses ist genehmigungspflichtig. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: C. env. L.432-10, R.432-5 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

C. env. L.432-10, R.432-5

Arten der Liste R.432-5, die 'biologische Ungleichgewichte verursachen können' (poisson-chat, perche-soleil, Amerikanischer Flusskrebs/Roter Amerikanischer Sumpfkrebs/Signalkrebs usw.), dürfen nicht ins Wasser zurückgesetzt oder in andere Gewässer ausgesetzt werden; der Lebendtransport des Roten Amerikanischen Sumpfkrebses ist genehmigungspflichtig. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Der Lebendtransport von Karpfen über 60 cm ist verboten (Charente 2026: 22 500 € Geldstrafe). Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Code de l'environnement (Artikelnr. nicht überprüfbar); Charente 2026 avis Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Code de l'environnement (Artikelnr. nicht überprüfbar); Charente 2026 avis

Der Lebendtransport von Karpfen über 60 cm ist verboten (Charente 2026: 22 500 € Geldstrafe). Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Atlantischer Lachs (Salmo salar): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Präfekturerlasse für Einzugsgebiet/Region 2026 (Bretagne alle Flüsse; Loire-Atlantique; Lo… Verordnungstext

Geschützte Art

Präfekturerlasse für Einzugsgebiet/Region 2026 (Bretagne alle Flüsse; Loire-Atlantique; Lo…

Atlantischer Lachs (Salmo salar): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Meerforelle (Salmo trutta trutta): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Bretagne Erlasse 2026; Loire-Atlantique 2026; Seine-Normandie Entwurf 2026-27… Verordnungstext

Geschützte Art

Bretagne Erlasse 2026; Loire-Atlantique 2026; Seine-Normandie Entwurf 2026-27…

Meerforelle (Salmo trutta trutta): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Meer- und Flussneunauge (lamproie) (Petromyzon marinus, Lampetra fluviatilis): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Nur Bretagne, Präfekturerlasse 2026 (anderswo mit Größenbegrenzung eventuell offen… Verordnungstext

Geschützte Art

Nur Bretagne, Präfekturerlasse 2026 (anderswo mit Größenbegrenzung eventuell offen…

Meer- und Flussneunauge (lamproie) (Petromyzon marinus, Lampetra fluviatilis): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Aal – Blankaal und Glasaal (Anguilla anguilla (Blankaal, Glasaal <12 cm)): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Seit 2010 für Freizeitfischer verboten; im Mittelmeer/Rhône-Méditerranée-Corse alle Stadi… Verordnungstext

Geschützte Art

Seit 2010 für Freizeitfischer verboten; im Mittelmeer/Rhône-Méditerranée-Corse alle Stadi…

Aal – Blankaal und Glasaal (Anguilla anguilla (Blankaal, Glasaal <12 cm)): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Von insgesamt 43 Einträgen sind die ersten 20 aufgeführt.

Häufige Fragen

Was kann man in den Seen und Flüssen Südwestfrankreichs angeln?

Erfasst sind in den Seen und Flüssen Südwestfrankreichs 30 Arten: Karpfen, Wels, Forellenbarsch, Zander, Flussbarsch, Karausche, Gemeiner Sonnenbarsch, Schleie und weitere.

Was beißt in den Seen und Flüssen Südwestfrankreichs in welchem Monat?

Die meisten Arten haben im August Saison (28 Arten). Nach Jahreszeit: Frühling: Bachforelle und Regenbogenforelle; Sommer: Wels und Gemeiner Sonnenbarsch; Herbst: Forellenbarsch und Flussbarsch.

Wie viele Angelreviere gibt es in den Seen und Flüssen Südwestfrankreichs?

Erfasst sind in den Seen und Flüssen Südwestfrankreichs 129 Angelreviere; auf der Seite jedes Reviers stehen Lage, gefangene Arten und die passenden Bedingungen.

Seen und Flüsse

Ein wenig Planung. Ein schönerer Tag am Wasser.

Karte entdecken ↗

Andere Regionen

Karte öffnen· 129 Angelreviere ↗

Pisca AI

Nur für Mitglieder

Frag zu dieser Region

Südwestfrankreichs Seen und Flüsse · Frankreich

Arbeitet mit Piscatorium-Daten: Platzbewertungen, saisonale Arten und Montagen. Schreib deine Frage, der Chat öffnet sich im Seitenbereich.

Was kannst du fragen?

Bewerte die Antworten zusammen mit ihren Quellen.

Pisca AI fragen

Pro-Mitgliedschaft

PRO-MITGLIEDSCHAFT