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Küste von Seen und Flüsse

Norwegen

Seen und Flüsse in Troms: Fische und Angelplätze

Finde dein Gewässer. Entdecke die Seen und Flüsse, lerne die Arten kennen und plane deinen nächsten Tag am Wasser.

Kartenvorschau Seen und Flüsse Seen und FlüsseAlle 29 Reviere auf der Karte

01 / Gewässer entdecken

Seen und Flüsse in Troms: Angelplätze 29

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Insgesamt 29 Reviere; die ersten 29 stehen unten.

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02 / Fischarten

Was beißt in den Seen und Flüssen von Troms (Norwegen)?

Lerne die in diesen Gewässern erfassten Arten kennen. Öffne eine Art für Techniken, Köder und Angelreviere.

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In der Saison · Oktober

Seen und Flüsse in Troms: Fangkalender

Arten mit ertragreicher Saison in diesem Monat. Die Saisonangabe ist ein Hinweis, keine Fanggarantie.

Die meisten Arten gibt es in den Seen und Flüssen von Troms (Norwegen) in den Monaten Jul, Aug, Sep — der Streifen zeigt, wie viele Arten in jedem Monat ergiebig sind.

  1. 2 Jan
  2. 2 Feb
  3. 1 Mär
  4. 1 Apr
  5. 1 Mai
  6. 2 Jun
  7. 7 Jul
  8. 6 Aug
  9. 5 Sep
  10. 2 Okt
  11. 1 Nov
  12. 2 Dez

Die Streifenhöhe ist die Zahl der in diesem Monat ergiebigen Arten; keine Fanggarantie. Die türkisfarbene Säule ist der laufende Monat.

In der Saison · Oktober

HechtQuappe

Was man in den Seen und Flüssen von Troms (Norwegen) Monat für Monat fängt

Für jeden Monat die Arten mit Saison — die am stärksten saisonalen zuerst.

Mär
Quappe
Okt
Hecht, Quappe
Nov
Quappe

Was in diesem Monat in den Seen und Flüssen von Troms (Norwegen) beißt

Nach dem diesmonatigen Recherchewert an den See- und Flussplätzen dieser Region.

Gut

Schwach

Wert von 0–100 aus Saison, Wassertemperatur, Lebensraum und lokalen Nachweisen; eine allgemeine Tendenz, keine Garantie.

Bevor du auswirfst

Regeln speziell für diese Region 40

Die Einträge sind Zusammenfassungen aus dem Fischereirecht des jeweiligen Landes; zu jedem stehen Rechtsgrundlage und amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Text, und die Regeln können je nach Bundesland und Gewässer abweichen. Prüfe vor dem Angeln die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein.

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Gesetz über Lachsfische und Binnenfische (LOV-1992-05-15-47). Fischerei auf anadrome Lachsfische und Binnenfische: Fischereirecht (§16–17), Kinderfischerei (§18), fiskeravgift (§30), verbotene Methoden und Verbot lebender Köderfische (§37), Schutz von Fischwegen (§15), Regelung der Flussmündungen (§40). Erlaubnis: Das Fischereirecht gehört dem Grundeigentümer (§16–17): Für die Binnenfischerei ist eine fiskekort vom Rechteinhaber erforderlich. Kinder unter 16 Jahren dürfen Binnenfische vom 1. Januar–20. August kostenlos mit der Angel fangen (ausgenommen anadrome Gewässer und künstliche Teiche, §18). Auf Staatsland ist eine fiskekort Pflicht (§22). Zuständige Behörde: Klima- og miljødepartementet / Miljødirektoratet / Statsforvalteren.

Rechtsgrundlage: Lov om laksefisk og innlandsfisk mv. (lakse- og innlandsfiskloven) Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Lov om laksefisk og innlandsfisk mv. (lakse- og innlandsfiskloven)

Gesetz über Lachsfische und Binnenfische (LOV-1992-05-15-47). Fischerei auf anadrome Lachsfische und Binnenfische: Fischereirecht (§16–17), Kinderfischerei (§18), fiskeravgift (§30), verbotene Methoden und Verbot lebender Köderfische (§37), Schutz von Fischwegen (§15), Regelung der Flussmündungen (§40). Erlaubnis: Das Fischereirecht gehört dem Grundeigentümer (§16–17): Für die Binnenfischerei ist eine fiskekort vom Rechteinhaber erforderlich. Kinder unter 16 Jahren dürfen Binnenfische vom 1. Januar–20. August kostenlos mit der Angel fangen (ausgenommen anadrome Gewässer und künstliche Teiche, §18). Auf Staatsland ist eine fiskekort Pflicht (§22). Zuständige Behörde: Klima- og miljødepartementet / Miljødirektoratet / Statsforvalteren.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Staatliche Fischereiabgabe (fiskeravgift) (LOV-1992-05-15-47 §30). Jeder ab 18 Jahren, der im Fluss Lachs, Meerforelle oder Meersaibling fischt, zahlt eine Abgabe an Statens fiskefond; Angeln mit der Rute im Meer ist befreit. Erlaubnis: Auf der Abgabeseite angegebener Betrag: Erwachsene 347 NOK, Familie 554 NOK (auf der Seite kein Jahr angegeben; nicht bestätigt, dass es der Betrag für 2026 ist). Zusätzlich zur Abgabe ist eine lokale fiskekort erforderlich. Verwaltungsbußgeld für Fischen ohne Abgabe: 3.000 NOK. Zuständige Behörde: Miljødirektoratet.

Rechtsgrundlage: Lov om laksefisk og innlandsfisk mv. §30 – fiskeravgift Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Lov om laksefisk og innlandsfisk mv. §30 – fiskeravgift

Staatliche Fischereiabgabe (fiskeravgift) (LOV-1992-05-15-47 §30). Jeder ab 18 Jahren, der im Fluss Lachs, Meerforelle oder Meersaibling fischt, zahlt eine Abgabe an Statens fiskefond; Angeln mit der Rute im Meer ist befreit. Erlaubnis: Auf der Abgabeseite angegebener Betrag: Erwachsene 347 NOK, Familie 554 NOK (auf der Seite kein Jahr angegeben; nicht bestätigt, dass es der Betrag für 2026 ist). Zusätzlich zur Abgabe ist eine lokale fiskekort erforderlich. Verwaltungsbußgeld für Fischen ohne Abgabe: 3.000 NOK. Zuständige Behörde: Miljødirektoratet.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Verordnung über den Fang anadromer Salmoniden in Fließgewässern (FOR-2021-03-15-798). In anadromen Fließgewässern (Hauptlauf, Zuflüsse und Seen bis zur anadromen Grenze) nur Rute und Handleine; Fischen nur in den in Vedlegg I aufgeführten Flüssen, Arten, Zeiträumen und Fangbegrenzungen erlaubt; die in Vedlegg II genannten und jeder nicht aufgeführte Fluss sind gesperrt. Tana, Neidenelva, Grense Jakobselv, Pasvikelva, Enningdalselva sind ausgenommen (eigene Regelung). Erlaubnis: Fiskeravgift + fiskekort vom Rechteinhaber. Zuständige Behörde: Miljødirektoratet / Statsforvalteren.

Rechtsgrundlage: Forskrift om fiske etter anadrome laksefisk i vassdrag Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Forskrift om fiske etter anadrome laksefisk i vassdrag

Verordnung über den Fang anadromer Salmoniden in Fließgewässern (FOR-2021-03-15-798). In anadromen Fließgewässern (Hauptlauf, Zuflüsse und Seen bis zur anadromen Grenze) nur Rute und Handleine; Fischen nur in den in Vedlegg I aufgeführten Flüssen, Arten, Zeiträumen und Fangbegrenzungen erlaubt; die in Vedlegg II genannten und jeder nicht aufgeführte Fluss sind gesperrt. Tana, Neidenelva, Grense Jakobselv, Pasvikelva, Enningdalselva sind ausgenommen (eigene Regelung). Erlaubnis: Fiskeravgift + fiskekort vom Rechteinhaber. Zuständige Behörde: Miljødirektoratet / Statsforvalteren.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Verordnung über den Fang anadromer Salmoniden im Meer (FOR-2021-03-15-797 (Änderung vom 2026-01-01)). §3: In der 100-m-Zone seewärts der Fluss–Meer-Grenze anadromer Fließgewässer ist der Fang anadromer Arten und von Salzwasserfischen verboten (regionale Verordnungen können Ausnahmen zulassen). Zuständige Behörde: Miljødirektoratet / Statsforvalteren.

Rechtsgrundlage: Forskrift om fiske etter anadrome laksefisk i sjøen Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Forskrift om fiske etter anadrome laksefisk i sjøen

Verordnung über den Fang anadromer Salmoniden im Meer (FOR-2021-03-15-797 (Änderung vom 2026-01-01)). §3: In der 100-m-Zone seewärts der Fluss–Meer-Grenze anadromer Fließgewässer ist der Fang anadromer Arten und von Salzwasserfischen verboten (regionale Verordnungen können Ausnahmen zulassen). Zuständige Behörde: Miljødirektoratet / Statsforvalteren.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Verordnung über den Fang von Binnenfischen und Krebsen (FOR-2009-06-26-851 (letzte Änderung 2021-10-08 nr. 2958)). §2: nur aufgeführte Arten dürfen gefangen werden; §3: Zander (gjørs), Rapfen, flire, edelkreps nur mit Genehmigung des Statsforvalteren; §4: Fangzeiten und Geräte legt Statsforvalteren/fylkeskommune fest. Keine nationale Schonzeit. Erlaubnis: fiskekort vom Rechteinhaber. Zuständige Behörde: Statsforvalteren / fylkeskommune / kommune.

Rechtsgrundlage: Forskrift om fiske etter innlandsfisk mv. og fangst av kreps (innlandsfiskefors… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Forskrift om fiske etter innlandsfisk mv. og fangst av kreps (innlandsfiskefors…

Verordnung über den Fang von Binnenfischen und Krebsen (FOR-2009-06-26-851 (letzte Änderung 2021-10-08 nr. 2958)). §2: nur aufgeführte Arten dürfen gefangen werden; §3: Zander (gjørs), Rapfen, flire, edelkreps nur mit Genehmigung des Statsforvalteren; §4: Fangzeiten und Geräte legt Statsforvalteren/fylkeskommune fest. Keine nationale Schonzeit. Erlaubnis: fiskekort vom Rechteinhaber. Zuständige Behörde: Statsforvalteren / fylkeskommune / kommune.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Tiergesundheitsverordnung (FOR-2022-04-06-631). §17 (laut Sekundärquelle): In einem Gewässer verwendetes Fanggerät, Boote und Ausrüstung müssen vor dem Wechsel in andere Gewässer oder einen anderen Teil desselben Gewässers getrocknet oder desinfiziert werden; Krebsfanggerät muss vor der neuen Saison getrocknet und desinfiziert werden. Zuständige Behörde: Mattilsynet.

Rechtsgrundlage: Forskrift om dyrehelse (dyrehelseforskriften) Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Forskrift om dyrehelse (dyrehelseforskriften)

Tiergesundheitsverordnung (FOR-2022-04-06-631). §17 (laut Sekundärquelle): In einem Gewässer verwendetes Fanggerät, Boote und Ausrüstung müssen vor dem Wechsel in andere Gewässer oder einen anderen Teil desselben Gewässers getrocknet oder desinfiziert werden; Krebsfanggerät muss vor der neuen Saison getrocknet und desinfiziert werden. Zuständige Behörde: Mattilsynet.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Verordnung über den Fang anadromer Lachsfische – Anhang I/II vollständige Liste (FOR-2021-03-15-798 (letzte Änderung 2026-04-13 nr. 589)). Vedlegg I: 499 vassdrag, Fangzeit und Fangbegrenzung je Art (L/Ø/R); Vedlegg II: 784 gesperrte vassdrag. §2: nicht gelistete anadrome vassdrag sind gesperrt. Seite 'NO Anadrom Vassdrag'. Erlaubnis: Fiskeravgift + fiskekort. Zuständige Behörde: Miljødirektoratet.

Rechtsgrundlage: Forskrift om fiske etter anadrome laksefisk i vassdrag — Vedlegg I/II (vollständige Liste… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Forskrift om fiske etter anadrome laksefisk i vassdrag — Vedlegg I/II (vollständige Liste…

Verordnung über den Fang anadromer Lachsfische – Anhang I/II vollständige Liste (FOR-2021-03-15-798 (letzte Änderung 2026-04-13 nr. 589)). Vedlegg I: 499 vassdrag, Fangzeit und Fangbegrenzung je Art (L/Ø/R); Vedlegg II: 784 gesperrte vassdrag. §2: nicht gelistete anadrome vassdrag sind gesperrt. Seite 'NO Anadrom Vassdrag'. Erlaubnis: Fiskeravgift + fiskekort. Zuständige Behörde: Miljødirektoratet.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Außerordentliche Maßnahmen 2026 (FOR-2026-07-09-1544 (10.07–31.12.2026; endr. 2026-07-16 nr. 1567)). Orkla, Gaula (Trøndelag), Verdalsvassdraget werden 2026 nicht geöffnet; die Fangzeiten für Vigda, Skjenaldelva, Steinkjervassdraget, Bævra, Vågsbøelva, Vassgårdselva wurden verkürzt. Zuständige Behörde: Miljødirektoratet.

Rechtsgrundlage: Forskrift om ekstraordinære tiltak i fisket etter anadrome laksefisk i vassdrag… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Forskrift om ekstraordinære tiltak i fisket etter anadrome laksefisk i vassdrag…

Außerordentliche Maßnahmen 2026 (FOR-2026-07-09-1544 (10.07–31.12.2026; endr. 2026-07-16 nr. 1567)). Orkla, Gaula (Trøndelag), Verdalsvassdraget werden 2026 nicht geöffnet; die Fangzeiten für Vigda, Skjenaldelva, Steinkjervassdraget, Bævra, Vågsbøelva, Vassgårdselva wurden verkürzt. Zuständige Behörde: Miljødirektoratet.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Øyeren: Fischereiverordnung für Øyeren und seine Zuflüsse (FOR-2012-11-30-1304 (01.01.2013)). Netze/stationäre Geräte 15.06–31.03; gjørs Mindestmaß 42 cm, asp 30 cm. Zuständige Behörde: Fylkesmannen i Oslo og Akershus / Østfold.

Rechtsgrundlage: Øyeren: Forskrift for fisket i Øyeren med innfallende elver, Akershus og Østfold Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Øyeren: Forskrift for fisket i Øyeren med innfallende elver, Akershus og Østfold

Øyeren: Fischereiverordnung für Øyeren und seine Zuflüsse (FOR-2012-11-30-1304 (01.01.2013)). Netze/stationäre Geräte 15.06–31.03; gjørs Mindestmaß 42 cm, asp 30 cm. Zuständige Behörde: Fylkesmannen i Oslo og Akershus / Østfold.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Troms – Altevatnet: Fischereiverordnung für Altevatnet, Ostu und Leinavatnet (FOR-2015-06-03-572 (endr. FOR-2019-04-26-531)). In der gesamten Ostuelva und in zwei Mündungsbereichen ist jede Fischerei verboten; Fang von storørret (>1 kg/45 cm) verboten, wird zurückgesetzt; Köder: mark/reke und Schleppangeln verboten (Traditionsausnahme). Zuständige Behörde: Fylkesmannen i Troms.

Rechtsgrundlage: Troms – Altevatnet: Forskrift om fiske i Altevatnet, Ostu og Leinavatnet, Bardu Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Troms – Altevatnet: Forskrift om fiske i Altevatnet, Ostu og Leinavatnet, Bardu

Troms – Altevatnet: Fischereiverordnung für Altevatnet, Ostu und Leinavatnet (FOR-2015-06-03-572 (endr. FOR-2019-04-26-531)). In der gesamten Ostuelva und in zwei Mündungsbereichen ist jede Fischerei verboten; Fang von storørret (>1 kg/45 cm) verboten, wird zurückgesetzt; Köder: mark/reke und Schleppangeln verboten (Traditionsausnahme). Zuständige Behörde: Fylkesmannen i Troms.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Troms: Binnenfischerei Troms (Kapitel 2) (FOR-2008-02-19-180). In elver/bekker nur mit Binnenfischen und bis 50 m vor Laichmündungen: nur Angel, håndsnøre, oter; in staatlichen Gewässern zusätzliche Netzregeln. Anadrome Abschnitte durch 798 außer Kraft. Zuständige Behörde: Fylkesmannen i Troms.

Rechtsgrundlage: Troms: Forskrift om fiske i vassdrag, Troms (kap. 2 innlandsfisk) Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Troms: Forskrift om fiske i vassdrag, Troms (kap. 2 innlandsfisk)

Troms: Binnenfischerei Troms (Kapitel 2) (FOR-2008-02-19-180). In elver/bekker nur mit Binnenfischen und bis 50 m vor Laichmündungen: nur Angel, håndsnøre, oter; in staatlichen Gewässern zusätzliche Netzregeln. Anadrome Abschnitte durch 798 außer Kraft. Zuständige Behörde: Fylkesmannen i Troms.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Gift, Sprengstoffe, Schusswaffen (außer beim Hecht), Elektrizität, künstliche Umleitung von Wasser, speerartige Geräte, die nicht zum Verschlucken durch den Fisch bestimmt sind (außer Unterstützung mit dem Kescher), und künstliches Licht (außer beim Aal- und Krebsfang) sind verboten. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Lakse- og innlandsfiskloven §37 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Lakse- og innlandsfiskloven §37

Gift, Sprengstoffe, Schusswaffen (außer beim Hecht), Elektrizität, künstliche Umleitung von Wasser, speerartige Geräte, die nicht zum Verschlucken durch den Fisch bestimmt sind (außer Unterstützung mit dem Kescher), und künstliches Licht (außer beim Aal- und Krebsfang) sind verboten. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

In Flüssen/Seen dürfen Fische nicht als Köder verwendet werden; nur tote Fische aus demselben Gewässersystem dürfen als Köder dienen. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Lakse- og innlandsfiskloven §37 Absatz 3 Nr. 8 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Lakse- og innlandsfiskloven §37 Absatz 3 Nr. 8

In Flüssen/Seen dürfen Fische nicht als Köder verwendet werden; nur tote Fische aus demselben Gewässersystem dürfen als Köder dienen. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Der Transport lebender Fische in oder nahe Gewässersystemen erfordert eine Genehmigung des Ministeriums; Organismen, die nicht aus dem lokalen Bestand stammen, dürfen nicht wieder ausgesetzt werden und sind sofort zu töten; nicht freigelassene Fische sind unverzüglich zu töten. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Lakse- og innlandsfiskloven §37 Absätze 5 und 7 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Lakse- og innlandsfiskloven §37 Absätze 5 und 7

Der Transport lebender Fische in oder nahe Gewässersystemen erfordert eine Genehmigung des Ministeriums; Organismen, die nicht aus dem lokalen Bestand stammen, dürfen nicht wieder ausgesetzt werden und sind sofort zu töten; nicht freigelassene Fische sind unverzüglich zu töten. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

In anadromen Fließgewässern sind nur Rute (stang) und Handleine (håndsnøre) erlaubt; nur innerhalb von Fluss/Art/Zeitraum/Fangbegrenzung gemäß Vedlegg I. Ist Lachs, Meerforelle oder anadromer Seesaibling offen, dürfen auch Buckellachs und Regenbogenforelle gefangen werden. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: FOR-2021-03-15-798 §2 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

FOR-2021-03-15-798 §2

In anadromen Fließgewässern sind nur Rute (stang) und Handleine (håndsnøre) erlaubt; nur innerhalb von Fluss/Art/Zeitraum/Fangbegrenzung gemäß Vedlegg I. Ist Lachs, Meerforelle oder anadromer Seesaibling offen, dürfen auch Buckellachs und Regenbogenforelle gefangen werden. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Der Fang abgelaichter (überwinternder) Lachse, Meerforellen und Meersaiblinge ist verboten; gefangene Fische sind behutsam freizulassen. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: FOR-2021-03-15-798 §3 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

FOR-2021-03-15-798 §3

Der Fang abgelaichter (überwinternder) Lachse, Meerforellen und Meersaiblinge ist verboten; gefangene Fische sind behutsam freizulassen. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

In den in Vedlegg I vorgesehenen Flüssen wird die Fischerei je nach Schätzung der Laichzielerreichung reduziert (50–90 %) oder eingestellt (<50 %); 2026 wurden Gaula, Orkla und Verdalselva ab dem 1. August für den Lachsfang geschlossen. Zeitraum: Während der Saison.

Rechtsgrundlage: FOR-2021-03-15-798 §6; Bekanntmachung des Miljødirektoratet 16.07.2026 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

FOR-2021-03-15-798 §6; Bekanntmachung des Miljødirektoratet 16.07.2026

In den in Vedlegg I vorgesehenen Flüssen wird die Fischerei je nach Schätzung der Laichzielerreichung reduziert (50–90 %) oder eingestellt (<50 %); 2026 wurden Gaula, Orkla und Verdalselva ab dem 1. August für den Lachsfang geschlossen. Zeitraum: Während der Saison.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Alle über 18, die in Flüssen auf Lachs/Meerforelle/Meerforelle-Seesaibling angeln, zahlen eine Gebühr; bei Nichtzahlung 3.000 NOK Verwaltungsstrafe. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Lakse- og innlandsfiskloven §30 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Lakse- og innlandsfiskloven §30

Alle über 18, die in Flüssen auf Lachs/Meerforelle/Meerforelle-Seesaibling angeln, zahlen eine Gebühr; bei Nichtzahlung 3.000 NOK Verwaltungsstrafe. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

In einem Gewässer verwendetes Angelgerät, Boote usw. müssen vor dem Wechsel in ein anderes Gewässersystem getrocknet oder desinfiziert werden (Empfehlung von Mattilsynet: 1 % Virkon S 15 Min. oder Trocknung mindestens 2 Tage bei ≥20 °C). In Gyrodactylus- und Krebspest-Sperrgebieten ist vor Verlassen des Gebiets vollständige Trocknung + Desinfektion Pflicht. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Dyrehelseforskriften §17 (Sekundärquelle); regionale Verordnungen Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Dyrehelseforskriften §17 (Sekundärquelle); regionale Verordnungen

In einem Gewässer verwendetes Angelgerät, Boote usw. müssen vor dem Wechsel in ein anderes Gewässersystem getrocknet oder desinfiziert werden (Empfehlung von Mattilsynet: 1 % Virkon S 15 Min. oder Trocknung mindestens 2 Tage bei ≥20 °C). In Gyrodactylus- und Krebspest-Sperrgebieten ist vor Verlassen des Gebiets vollständige Trocknung + Desinfektion Pflicht. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

In Binnengewässern dürfen nur die in innlandsfiskeforskriften §2 aufgeführten Arten befischt werden (abbor, bekkerøye, brasme, gjedde, harr, karpe, lake, regnbueørret, røye, sik, suter, vederbuk, ørret usw.). Zander (gjørs), asp, flire und edelkreps nur dort, wo Statsforvalteren es erlaubt. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: FOR-2009-06-26-851 §2–3 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

FOR-2009-06-26-851 §2–3

In Binnengewässern dürfen nur die in innlandsfiskeforskriften §2 aufgeführten Arten befischt werden (abbor, bekkerøye, brasme, gjedde, harr, karpe, lake, regnbueørret, røye, sik, suter, vederbuk, ørret usw.). Zander (gjørs), asp, flire und edelkreps nur dort, wo Statsforvalteren es erlaubt. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Von insgesamt 40 Einträgen sind die ersten 20 aufgeführt.

Häufige Fragen

Was kann man in den Seen und Flüssen von Troms (Norwegen) angeln?

Erfasst sind in den Seen und Flüssen von Troms (Norwegen) 9 Arten: Bachforelle, Atlantischer Lachs, Wandersaibling, Regenbogenforelle, Quappe, Hecht, Große Maräne, Äsche und weitere.

Was beißt in den Seen und Flüssen von Troms (Norwegen) in welchem Monat?

Die meisten Arten haben im Juli Saison (7 Arten). Nach Jahreszeit: Winter: Quappe und Regenbogenforelle; Sommer: Hecht und Bachforelle; Herbst: Flussbarsch und Äsche.

Wie viele Angelreviere gibt es in den Seen und Flüssen von Troms (Norwegen)?

Erfasst sind in den Seen und Flüssen von Troms (Norwegen) 29 Angelreviere; auf der Seite jedes Reviers stehen Lage, gefangene Arten und die passenden Bedingungen.

Seen und Flüsse

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