Zum Inhalt springen
Küste von Seen und Flüsse

Serbien

Serbiens Seen und Flüsse: Fische und Angelplätze

Finde dein Gewässer. Entdecke die Seen und Flüsse, lerne die Arten kennen und plane deinen nächsten Tag am Wasser.

Kartenvorschau Seen und Flüsse Seen und FlüsseAlle 157 Reviere auf der Karte

01 / Gewässer entdecken

Serbiens Seen und Flüsse: Angelplätze 157

Wähle einen Ort, sieh dir die Details an oder springe direkt zu seiner Markierung auf der Karte.

Insgesamt 157 Reviere; die ersten 90 stehen unten.

Alle 157 Reviere auf der Karte ↗
84 weitere Reviere anzeigen

02 / Fischarten

Was beißt in den Seen und Flüssen Serbiens?

Lerne die in diesen Gewässern erfassten Arten kennen. Öffne eine Art für Techniken, Köder und Angelreviere.

Alle 39 Arten ansehen ↗

In der Saison · Oktober

Serbiens Seen und Flüsse: Fangkalender

Arten mit ertragreicher Saison in diesem Monat. Die Saisonangabe ist ein Hinweis, keine Fanggarantie.

Die meisten Arten gibt es in den Seen und Flüssen Serbiens in den Monaten Sep, Aug, Jul — der Streifen zeigt, wie viele Arten in jedem Monat ergiebig sind.

  1. 2 Jan
  2. 2 Feb
  3. 6 Mär
  4. 4 Apr
  5. 9 Mai
  6. 29 Jun
  7. 33 Jul
  8. 34 Aug
  9. 36 Sep
  10. 23 Okt
  11. 11 Nov
  12. 6 Dez

Die Streifenhöhe ist die Zahl der in diesem Monat ergiebigen Arten; keine Fanggarantie. Die türkisfarbene Säule ist der laufende Monat.

Was man in den Seen und Flüssen Serbiens Monat für Monat fängt

Für jeden Monat die Arten mit Saison — die am stärksten saisonalen zuerst.

Jan
Quappe, Hasel
Feb
Quappe, Hasel
Aug
Wels, Schwarzer Zwergwels, Zander, Barbe, Rapfen, Balkan-Barbe und 28 weitere Arten
Sep
Wels, Hecht, Zander, Barbe, Rapfen, Balkan-Barbe und 30 weitere Arten
Okt
Hecht, Zander, Rapfen, Seesaibling, Karpfen, Brachse und 17 weitere Arten
Nov
Hecht, Zander, Quappe, Wolgazander, Äsche, Nase und 5 weitere Arten

Was in diesem Monat in den Seen und Flüssen Serbiens beißt

Nach dem diesmonatigen Recherchewert an den See- und Flussplätzen dieser Region.

Sehr gut

  1. Hecht 71/100 an 83 Plätzen
  2. Zander 71/100 an 81 Plätzen

Gut

+18 weitere Arten

Schwach

Wert von 0–100 aus Saison, Wassertemperatur, Lebensraum und lokalen Nachweisen; eine allgemeine Tendenz, keine Garantie.

Bevor du auswirfst

Regeln speziell für diese Region 51

Die Einträge sind Zusammenfassungen aus dem Fischereirecht des jeweiligen Landes; zu jedem stehen Rechtsgrundlage und amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Text, und die Regeln können je nach Bundesland und Gewässer abweichen. Prüfe vor dem Angeln die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein.

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Gesetz über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Fischbestände (Sl. glasnik RS 128/2014, 95/2018 – dr. zakon). Alle Fischereigewässer (ribolovne vode) sind Staatseigentum; das Ministerium erklärt 'ribarsko područje' (Fischereigebiete) und überträgt sie an Nutzer (korisnik). Art. 20 allgemeine Verbote (Fischen in der Laich-/Lovostaj-Zeit, Fischen mit der Hand, Elektrizität/Licht/Chemikalien, Nachtfischen auf Mladica-Lipljen-Forelle, grabuljanje/Reißen mit Haken usw.). Art. 21 Lovostaj und Mindestmaß; Art. 22 das Ministerium kann den Lovostaj ändern; Art. 23 riblja plodišta (Laichgebiete) - jegliches Fischen verboten. Erlaubnis: Für das Freizeitangeln ist eine vom Nutzer ausgestellte dozvola Pflicht (Art. 38-39): Jahreserlaubnis (mit Mitgliedskarte einer ribolovna organizacija in allen Gewässern Serbiens gültig), Tages-, Mehrtageserlaubnis (höchstens 7 Tage) und 'doplatna' (Zusatz-)Erlaubnis. Unter 14-Jährige dürfen in Begleitung einer Person mit Erlaubnis ohne Erlaubnis angeln. Die Jahreserlaubnis wird am Wohnort erworben. Zuständige Behörde: Ministerium für Umweltschutz (Ministarstvo zaštite životne sredine); in der Vojvodina das Provinzsekretariat für Stadtplanung und Umweltschutz.

Rechtsgrundlage: Zakon o zaštiti i održivom korišćenju ribljeg fonda Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Zakon o zaštiti i održivom korišćenju ribljeg fonda

Gesetz über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Fischbestände (Sl. glasnik RS 128/2014, 95/2018 – dr. zakon). Alle Fischereigewässer (ribolovne vode) sind Staatseigentum; das Ministerium erklärt 'ribarsko područje' (Fischereigebiete) und überträgt sie an Nutzer (korisnik). Art. 20 allgemeine Verbote (Fischen in der Laich-/Lovostaj-Zeit, Fischen mit der Hand, Elektrizität/Licht/Chemikalien, Nachtfischen auf Mladica-Lipljen-Forelle, grabuljanje/Reißen mit Haken usw.). Art. 21 Lovostaj und Mindestmaß; Art. 22 das Ministerium kann den Lovostaj ändern; Art. 23 riblja plodišta (Laichgebiete) - jegliches Fischen verboten. Erlaubnis: Für das Freizeitangeln ist eine vom Nutzer ausgestellte dozvola Pflicht (Art. 38-39): Jahreserlaubnis (mit Mitgliedskarte einer ribolovna organizacija in allen Gewässern Serbiens gültig), Tages-, Mehrtageserlaubnis (höchstens 7 Tage) und 'doplatna' (Zusatz-)Erlaubnis. Unter 14-Jährige dürfen in Begleitung einer Person mit Erlaubnis ohne Erlaubnis angeln. Die Jahreserlaubnis wird am Wohnort erworben. Zuständige Behörde: Ministerium für Umweltschutz (Ministarstvo zaštite životne sredine); in der Vojvodina das Provinzsekretariat für Stadtplanung und Umweltschutz.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Anordnung über Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Fischbestände (Sl. glasnik RS 56/2015 (26.06.2015), 94/2018 (07.12.2018); angewendet seit 01.01.2016). Arten mit dauerhaftem Fangverbot (Pkt. 1), zeitweiliges Verbot/lovostaj (Pkt. 2), Nachtangelverbot (Pkt. 3), unbegrenzter Fang allochthoner Arten (Pkt. 4), Mindestmaße (Pkt. 5), tägliche Fanglimits: 5 kg autochthone Arten; mladica 1 Stück; Forellen, lipljen, štuka, šaran, som, smuđ, bucov, manić insgesamt 3 Stück; plotica, jaz, skobalj, mrena, klen, deverika insgesamt 10 Stück (Pkt. 6-7). In der Schonzeit oder untermaßig gefangene Fische sind sofort ins Wasser zurückzusetzen (Pkt. 9). Zuständige Behörde: Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz (damals); heute Ministerium für Umweltschutz.

Rechtsgrundlage: Naredba o merama za očuvanje i zaštitu ribljeg fonda Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Naredba o merama za očuvanje i zaštitu ribljeg fonda

Anordnung über Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Fischbestände (Sl. glasnik RS 56/2015 (26.06.2015), 94/2018 (07.12.2018); angewendet seit 01.01.2016). Arten mit dauerhaftem Fangverbot (Pkt. 1), zeitweiliges Verbot/lovostaj (Pkt. 2), Nachtangelverbot (Pkt. 3), unbegrenzter Fang allochthoner Arten (Pkt. 4), Mindestmaße (Pkt. 5), tägliche Fanglimits: 5 kg autochthone Arten; mladica 1 Stück; Forellen, lipljen, štuka, šaran, som, smuđ, bucov, manić insgesamt 3 Stück; plotica, jaz, skobalj, mrena, klen, deverika insgesamt 10 Stück (Pkt. 6-7). In der Schonzeit oder untermaßig gefangene Fische sind sofort ins Wasser zurückzusetzen (Pkt. 9). Zuständige Behörde: Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz (damals); heute Ministerium für Umweltschutz.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Verordnung über Methoden, Geräte und Ausrüstung in der Berufs- und Freizeitfischerei (Sl. glasnik RS 9/2017, 34/2018). Zulässige Geräte, Anzahl der Ruten/Haken und Köderarten in der Freizeitfischerei. Text konnte nicht direkt eingesehen werden. Zuständige Behörde: Ministerium für Umweltschutz.

Rechtsgrundlage: Pravilnik o načinu, alatima i sredstvima kojima se obavlja privredni ribolov, k… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Pravilnik o načinu, alatima i sredstvima kojima se obavlja privredni ribolov, k…

Verordnung über Methoden, Geräte und Ausrüstung in der Berufs- und Freizeitfischerei (Sl. glasnik RS 9/2017, 34/2018). Zulässige Geräte, Anzahl der Ruten/Haken und Köderarten in der Freizeitfischerei. Text konnte nicht direkt eingesehen werden. Zuständige Behörde: Ministerium für Umweltschutz.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Verordnung über die Gebühren für Freizeitfischereierlaubnisse (Sl. glasnik RS 82/2026 (Presseinformation), ab 01.01.2027). Gebühren 2027: Jahreskarte 9.000 RSD, Tageskarte 1.300 RSD, Mehrtageskarte 2.600 RSD; über 65 Jahre, Frauen, 60-80 % Behinderte 4.500 RSD; unter 18 Jahre, Schwerbehinderte usw. 800 RSD. Jahreserlaubnis in Schutzgebieten 2.000-10.000 RSD (z. B. NP Tara 6.000; NP Đerdap, Uvac, Stara planina 7.000; Gornje Podunavlje, Obedska bara 7.500; Klisura reke Gradac 10.000). Erlaubnis: Gesonderte Jahreserlaubnis in Schutzgebieten (ausgestellt vom Schutzgebietsverwalter). Zuständige Behörde: Ministerium für Umweltschutz.

Rechtsgrundlage: Pravilnik o visini troškova izdavanja dozvole za rekreativni ribolov (für 2027… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Pravilnik o visini troškova izdavanja dozvole za rekreativni ribolov (für 2027…

Verordnung über die Gebühren für Freizeitfischereierlaubnisse (Sl. glasnik RS 82/2026 (Presseinformation), ab 01.01.2027). Gebühren 2027: Jahreskarte 9.000 RSD, Tageskarte 1.300 RSD, Mehrtageskarte 2.600 RSD; über 65 Jahre, Frauen, 60-80 % Behinderte 4.500 RSD; unter 18 Jahre, Schwerbehinderte usw. 800 RSD. Jahreserlaubnis in Schutzgebieten 2.000-10.000 RSD (z. B. NP Tara 6.000; NP Đerdap, Uvac, Stara planina 7.000; Gornje Podunavlje, Obedska bara 7.500; Klisura reke Gradac 10.000). Erlaubnis: Gesonderte Jahreserlaubnis in Schutzgebieten (ausgestellt vom Schutzgebietsverwalter). Zuständige Behörde: Ministerium für Umweltschutz.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Ribarska područja (Nutzer): Bewirtschaftungsprogramm des Fischereigebiets (z. B. RP 'Beograd' 2017-2026 Änderung/Ergänzung (Srbijašume, 2025)). Die Nutzer (JP Srbijašume, JP Vojvodinašume, JVP Vode Vojvodine, NP Tara, NP Đerdap, NP Fruška Gora, NP Kopaonik und Verwalter von Schutzgebieten) legen für ihre Gebiete zusätzliche Verbote, Laichgebiete, Nachtangelzeiten, Bootsverbote und No-Kill-/Sonderregelungen fest. In Schutzgebieten wird das ribarsko područje vom Gebietsverwalter ausgewiesen und genutzt (Gesetz Art. 3). Erlaubnis: Die 'doplatna dozvola' des Nutzers ist in einigen Revieren Pflicht. Zuständige Behörde: Nutzer (korisnik) + Genehmigung des Ministeriums.

Rechtsgrundlage: Ribarska područja (Nutzer): Program upravljanja ribarskim područjem (jedes… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Ribarska područja (Nutzer): Program upravljanja ribarskim područjem (jedes…

Ribarska područja (Nutzer): Bewirtschaftungsprogramm des Fischereigebiets (z. B. RP 'Beograd' 2017-2026 Änderung/Ergänzung (Srbijašume, 2025)). Die Nutzer (JP Srbijašume, JP Vojvodinašume, JVP Vode Vojvodine, NP Tara, NP Đerdap, NP Fruška Gora, NP Kopaonik und Verwalter von Schutzgebieten) legen für ihre Gebiete zusätzliche Verbote, Laichgebiete, Nachtangelzeiten, Bootsverbote und No-Kill-/Sonderregelungen fest. In Schutzgebieten wird das ribarsko područje vom Gebietsverwalter ausgewiesen und genutzt (Gesetz Art. 3). Erlaubnis: Die 'doplatna dozvola' des Nutzers ist in einigen Revieren Pflicht. Zuständige Behörde: Nutzer (korisnik) + Genehmigung des Ministeriums.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Nachtangeln

Nächtliches Freizeitangeln ist für Mladica (Huchen), Bachforelle, Mazedonische und Drin-Forelle sowie Äsche (lipljen) streng verboten. Für andere Arten ebenfalls zu denselben Zeiten verboten, der Nutzer des Fischereigebiets kann jedoch anderes festlegen (in vielen Gebieten ist Nachtangeln auf Karpfen/Wels erlaubt). Zeitraum: Ganzjährig; bei Sommerzeit 21:00-03:00, bei Winterzeit 18:00-05:00.

Rechtsgrundlage: Naredba 56/2015, 94/2018, t.3; Gesetz Art. 20 b.5 Verordnungstext

Nachtangeln

Naredba 56/2015, 94/2018, t.3; Gesetz Art. 20 b.5

Nächtliches Freizeitangeln ist für Mladica (Huchen), Bachforelle, Mazedonische und Drin-Forelle sowie Äsche (lipljen) streng verboten. Für andere Arten ebenfalls zu denselben Zeiten verboten, der Nutzer des Fischereigebiets kann jedoch anderes festlegen (in vielen Gebieten ist Nachtangeln auf Karpfen/Wels erlaubt). Zeitraum: Ganzjährig; bei Sommerzeit 21:00-03:00, bei Winterzeit 18:00-05:00.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Nachtangeln

RP Beograd (Srbijašume): In den Abschnitten der Donau (km 1173-1168) und der Save (ab km 49 bis zur Donau) ist das Freizeitangeln während der Sommerzeit von 03:00-23:00 erlaubt; 23:00-03:00 verboten. Zeitraum: Während der Sommerzeit 23:00-03:00.

Rechtsgrundlage: RP Beograd (Srbijašume): Program upravljanja RP 'Beograd' 2017-2026, b.6 Verordnungstext

Nachtangeln

RP Beograd (Srbijašume): Program upravljanja RP 'Beograd' 2017-2026, b.6

RP Beograd (Srbijašume): In den Abschnitten der Donau (km 1173-1168) und der Save (ab km 49 bis zur Donau) ist das Freizeitangeln während der Sommerzeit von 03:00-23:00 erlaubt; 23:00-03:00 verboten. Zeitraum: Während der Sommerzeit 23:00-03:00.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Methoden und Köder

Verboten: Fischen mit der Hand; Sprengstoffe, Harpunen, Fischspeere (osti), Unterwassergewehre, Schusswaffen, Elektrizität, künstliche Lichtquellen, giftige/betäubende Chemikalien; Herausziehen des Fisches durch Anhaken am Körper (grabuljanje); Absperren/Trockenlegen eines Gewässers; unbefugter Besitz gewerblicher Fanggeräte. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Gesetz, Art. 20 Verordnungstext

Methoden und Köder

Gesetz, Art. 20

Verboten: Fischen mit der Hand; Sprengstoffe, Harpunen, Fischspeere (osti), Unterwassergewehre, Schusswaffen, Elektrizität, künstliche Lichtquellen, giftige/betäubende Chemikalien; Herausziehen des Fisches durch Anhaken am Körper (grabuljanje); Absperren/Trockenlegen eines Gewässers; unbefugter Besitz gewerblicher Fanggeräte. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Schonzeit

Während der Laich- und Schonzeit (Lovostaj) ist der Fang und Besitz der betreffenden Art sowie das Töten ihrer Jungfische verboten; gefangene Fische sind sofort unversehrt zurückzusetzen. Das Ministerium kann die Schonzeit anhand meteorologischer/hydrologischer/biologischer Indikatoren ändern (Gesetz Art. 22). Zeitraum: Schonzeit der Art.

Rechtsgrundlage: Gesetz Art. 20 Nr. 1, Art. 21-22; Naredba Nr. 9 Verordnungstext

Allgemeine Schonzeit

Gesetz Art. 20 Nr. 1, Art. 21-22; Naredba Nr. 9

Während der Laich- und Schonzeit (Lovostaj) ist der Fang und Besitz der betreffenden Art sowie das Töten ihrer Jungfische verboten; gefangene Fische sind sofort unversehrt zurückzusetzen. Das Ministerium kann die Schonzeit anhand meteorologischer/hydrologischer/biologischer Indikatoren ändern (Gesetz Art. 22). Zeitraum: Schonzeit der Art.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Fischen in überfluteten Gebieten bis zum Rückgang des Wassers verboten; die Behinderung der Fischrettung aus dem Überschwemmungsgebiet ist verboten. Zeitraum: Während des Hochwassers.

Rechtsgrundlage: Gesetz Art. 20 Nr. 9 und der Eintrag 'poplavljeno područje' Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Gesetz Art. 20 Nr. 9 und der Eintrag 'poplavljeno područje'

Fischen in überfluteten Gebieten bis zum Rückgang des Wassers verboten; die Behinderung der Fischrettung aus dem Überschwemmungsgebiet ist verboten. Zeitraum: Während des Hochwassers.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Tageslimit: höchstens 5 kg heimische Fische; ein einzelner Fisch über 5 kg gilt als Erfüllung des Tageslimits. Gebietsfremde Arten (Silber-/Graskarpfen, Amur, Amerikanische Zwergwelse, Sonnenbarsch, Blaubandbärbling (Pseudorasbora), Amurgrundel, Schwarzbarsch (Micropterus), Carassius gibelio, Regenbogenforelle, Ohridforelle, Salvelinus spp., Neogobius spp.) dürfen unbegrenzt gefangen werden. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Naredba t.4, t.6, t.7 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Naredba t.4, t.6, t.7

Tageslimit: höchstens 5 kg heimische Fische; ein einzelner Fisch über 5 kg gilt als Erfüllung des Tageslimits. Gebietsfremde Arten (Silber-/Graskarpfen, Amur, Amerikanische Zwergwelse, Sonnenbarsch, Blaubandbärbling (Pseudorasbora), Amurgrundel, Schwarzbarsch (Micropterus), Carassius gibelio, Regenbogenforelle, Ohridforelle, Salvelinus spp., Neogobius spp.) dürfen unbegrenzt gefangen werden. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Methoden und Köder

Freizeitfischerei nur vom Ufer. Boote dürfen verwendet werden, wenn der Nutzer dies im Bewirtschaftungsprogramm erlaubt hat (im RP Beograd auf Donau und Save erlaubt). Höchstens 3 Ruten mit je höchstens 2 Haken. Mladica, alle Forellen und lipljen nur mit Kunstködern. Bei diesen Arten sind Wasserkugel (vodena kugla) und Tiroler Hölzl (sbirolino) verboten. Lebende Köderfische dürfen nur mit einem 100x100 cm großen čerenac mit 10 mm Maschenweite gefangen werden (in Gewässern schmaler als 2 m verboten). Allochthone Arten (Amerikanische Zwergwelse, Sonnenbarsch, Pseudorasbora, Perccottus, Micropterus, Carassius gibelio) dürfen nicht als lebende Köder verwendet werden. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Pravilnik o načinu, alatima, opremi i sredstvima... rekreativni ribolov (Sl. gl… Verordnungstext

Methoden und Köder

Pravilnik o načinu, alatima, opremi i sredstvima... rekreativni ribolov (Sl. gl…

Freizeitfischerei nur vom Ufer. Boote dürfen verwendet werden, wenn der Nutzer dies im Bewirtschaftungsprogramm erlaubt hat (im RP Beograd auf Donau und Save erlaubt). Höchstens 3 Ruten mit je höchstens 2 Haken. Mladica, alle Forellen und lipljen nur mit Kunstködern. Bei diesen Arten sind Wasserkugel (vodena kugla) und Tiroler Hölzl (sbirolino) verboten. Lebende Köderfische dürfen nur mit einem 100x100 cm großen čerenac mit 10 mm Maschenweite gefangen werden (in Gewässern schmaler als 2 m verboten). Allochthone Arten (Amerikanische Zwergwelse, Sonnenbarsch, Pseudorasbora, Perccottus, Micropterus, Carassius gibelio) dürfen nicht als lebende Köder verwendet werden. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Störe (Hausen, Glattdick, Sternhausen, Atlantischer Stör und Waxdick, Sterlet) (Huso huso, Acipenser nudiventris, A. stellatus, A. sturio, A. gueldenstaedtii, A. ruthenus): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Naredba 56/2015, 94/2018 t.1 b.1-5a Verordnungstext

Geschützte Art

Naredba 56/2015, 94/2018 t.1 b.1-5a

Störe (Hausen, Glattdick, Sternhausen, Atlantischer Stör und Waxdick, Sterlet) (Huso huso, Acipenser nudiventris, A. stellatus, A. sturio, A. gueldenstaedtii, A. ruthenus): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Europäischer Aal (Anguilla anguilla): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Naredba t.1 b.6 Verordnungstext

Geschützte Art

Naredba t.1 b.6

Europäischer Aal (Anguilla anguilla): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Marmorierte Forelle (Salmo marmoratus): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Naredba t.1 b.7 Verordnungstext

Geschützte Art

Naredba t.1 b.7

Marmorierte Forelle (Salmo marmoratus): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Donau- und Schwarzmeer-Alsen (Alosa caspia, Alosa immaculata): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Naredba t.1 b.8-9 Verordnungstext

Geschützte Art

Naredba t.1 b.8-9

Donau- und Schwarzmeer-Alsen (Alosa caspia, Alosa immaculata): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Schleie, Karausche (Tinca tinca, Carassius carassius): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Naredba t.1 b.13-14 Verordnungstext

Geschützte Art

Naredba t.1 b.13-14

Schleie, Karausche (Tinca tinca, Carassius carassius): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Weitere ganzjährig geschützte Kleinfischarten und Neunaugen (Umbra krameri, Telestes souffia, Pachychilon pictum, Misgurnus fossilis, Eudontomyzon spp., Lampetra spp., Zingel zingel, Z. streber, Gymnocephalus baloni, Oxynoemacheilus bureschi, Cobitis elongata, Sabanejewia balcanica, S. bulgarica, Alburnus chalcoides, Barbus cyclolepis, Leucaspius delineatus, Rutilus karamani): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Naredba t.1 b.10-28 Verordnungstext

Geschützte Art

Naredba t.1 b.10-28

Weitere ganzjährig geschützte Kleinfischarten und Neunaugen (Umbra krameri, Telestes souffia, Pachychilon pictum, Misgurnus fossilis, Eudontomyzon spp., Lampetra spp., Zingel zingel, Z. streber, Gymnocephalus baloni, Oxynoemacheilus bureschi, Cobitis elongata, Sabanejewia balcanica, S. bulgarica, Alburnus chalcoides, Barbus cyclolepis, Leucaspius delineatus, Rutilus karamani): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

Edelkrebs und Steinkrebs (Astacus astacus, Austropotamobius torrentium): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Naredba t.1 b.29-30 Verordnungstext

Geschützte Art

Naredba t.1 b.29-30

Edelkrebs und Steinkrebs (Astacus astacus, Austropotamobius torrentium): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Invasive Art

Allochthone Arten (Ameiurus melas, A. nebulosus, Lepomis gibbosus, Pseudorasbora parva, Perccottus glenii, Micropterus salmoides, Carassius gibelio): invasiv: Zurücksetzen verboten.

Rechtsgrundlage: Naredba t.4 (unbeschränkter Fang erlaubt) + Methodenverordnung (als lebender Köderfisch verboten)… Verordnungstext

Invasive Art

Naredba t.4 (unbeschränkter Fang erlaubt) + Methodenverordnung (als lebender Köderfisch verboten)…

Allochthone Arten (Ameiurus melas, A. nebulosus, Lepomis gibbosus, Pseudorasbora parva, Perccottus glenii, Micropterus salmoides, Carassius gibelio): invasiv: Zurücksetzen verboten.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Von insgesamt 51 Einträgen sind die ersten 20 aufgeführt.

Häufige Fragen

Was kann man in den Seen und Flüssen Serbiens angeln?

Erfasst sind in den Seen und Flüssen Serbiens 39 Arten: Giebel, Karpfen, Rotauge, Hecht, Zander, Wels, Ukelei, Brachse und weitere.

Was beißt in den Seen und Flüssen Serbiens in welchem Monat?

Die meisten Arten haben im September Saison (36 Arten). Nach Jahreszeit: Winter: Quappe und Hasel; Frühling: Seesaibling und Regenbogenforelle; Sommer: Schwarzer Zwergwels und Barbe; Herbst: Hecht und Zander.

Wie viele Angelreviere gibt es in den Seen und Flüssen Serbiens?

Erfasst sind in den Seen und Flüssen Serbiens 157 Angelreviere; auf der Seite jedes Reviers stehen Lage, gefangene Arten und die passenden Bedingungen.

Seen und Flüsse

Ein wenig Planung. Ein schönerer Tag am Wasser.

Karte entdecken ↗

Andere Regionen

Karte öffnen· 157 Angelreviere ↗

Pisca AI

Nur für Mitglieder

Frag zu dieser Region

Serbiens Seen und Flüsse · Serbien

Arbeitet mit Piscatorium-Daten: Platzbewertungen, saisonale Arten und Montagen. Schreib deine Frage, der Chat öffnet sich im Seitenbereich.

Was kannst du fragen?

Bewerte die Antworten zusammen mit ihren Quellen.

Pisca AI fragen

Pro-Mitgliedschaft

PRO-MITGLIEDSCHAFT