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Küste von Seen und Flüsse

Slowakei

Seen und Flüsse der Slowakei: Fische und Angelplätze

Finde dein Gewässer. Entdecke die Seen und Flüsse, lerne die Arten kennen und plane deinen nächsten Tag am Wasser.

Kartenvorschau Seen und Flüsse Seen und FlüsseAlle 53 Reviere auf der Karte

01 / Gewässer entdecken

Seen und Flüsse der Slowakei: Angelplätze 53

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Insgesamt 53 Reviere; die ersten 53 stehen unten.

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02 / Fischarten

Was beißt in den Seen und Flüssen der Slowakei?

Lerne die in diesen Gewässern erfassten Arten kennen. Öffne eine Art für Techniken, Köder und Angelreviere.

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In der Saison · Oktober

Seen und Flüsse der Slowakei: Fangkalender

Arten mit ertragreicher Saison in diesem Monat. Die Saisonangabe ist ein Hinweis, keine Fanggarantie.

Die meisten Arten gibt es in den Seen und Flüssen der Slowakei in den Monaten Sep, Jul, Aug — der Streifen zeigt, wie viele Arten in jedem Monat ergiebig sind.

  1. 0 Jan
  2. 0 Feb
  3. 2 Mär
  4. 4 Apr
  5. 8 Mai
  6. 21 Jun
  7. 23 Jul
  8. 23 Aug
  9. 25 Sep
  10. 15 Okt
  11. 8 Nov
  12. 4 Dez

Die Streifenhöhe ist die Zahl der in diesem Monat ergiebigen Arten; keine Fanggarantie. Die türkisfarbene Säule ist der laufende Monat.

Was man in den Seen und Flüssen der Slowakei Monat für Monat fängt

Für jeden Monat die Arten mit Saison — die am stärksten saisonalen zuerst.

Jan
Keine Einträge
Feb
Keine Einträge
Jun
Bachforelle, Schleie, Döbel, Barbe, Graskarpfen, Bachsaibling und 15 weitere Arten
Jul
Silberkarpfen, Güster, Wels, Schleie, Döbel, Barbe und 17 weitere Arten
Aug
Silberkarpfen, Wels, Schleie, Zander, Döbel, Barbe und 17 weitere Arten
Sep
Wolgazander, Güster, Wels, Zander, Hecht, Döbel und 19 weitere Arten
Okt
Wolgazander, Quappe, Zander, Hecht, Flussbarsch, Brachse und 9 weitere Arten
Nov
Quappe, Zander, Hecht, Äsche, Nase, Aland und 2 weitere Arten

Was in diesem Monat in den Seen und Flüssen der Slowakei beißt

Nach dem diesmonatigen Recherchewert an den See- und Flussplätzen dieser Region.

Sehr gut

  1. Hecht 71/100 an 15 Plätzen
  2. Zander 71/100 an 16 Plätzen
  3. Rotauge 71/100 an 8 Plätzen

Gut

+12 weitere Arten

Schwach

Wert von 0–100 aus Saison, Wassertemperatur, Lebensraum und lokalen Nachweisen; eine allgemeine Tendenz, keine Garantie.

Bevor du auswirfst

Regeln speziell für diese Region 42

Die Einträge sind Zusammenfassungen aus dem Fischereirecht des jeweiligen Landes; zu jedem stehen Rechtsgrundlage und amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Text, und die Regeln können je nach Bundesland und Gewässer abweichen. Prüfe vor dem Angeln die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein.

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Fischereigesetz (216/2018 Z. z.; in Kraft 01.01.2019; durch 310/2021 Z. z. geänderte Fassung seit 01.01.2022). Fischgewässer werden in 3 Typen eingeteilt: pstruhové vody (Forellengewässer), lipňové vody (Äschengewässer) – beide zusammen lososové vody – und kaprové vody (Karpfengewässer) (§ 3). § 7 chránená rybia oblasť (CHRO), § 10 chovný rybársky revír, § 13 allgemeine Schonzeiten nach Gewässertyp, § 14 artspezifischer Schutz, § 15–19 verbotene Methoden und Orte, § 12 Lizenz. Erlaubnis: Zwei Dokumente: rybársky lístok (von der Gemeinde ausgestellt; Woche, Monat, Jahr, 3 Jahre; § 12 ods. 2–5) + povolenie na rybolov (Erlaubnis des Revierbewirtschafters, mit Fangbuch; § 12 ods. 6–9). Für den Huchen ist zusätzlich ein povolenie na lov hlavátky erforderlich. Zuständige Stelle: Ministerstvo životného prostredia SR (Umweltministerium) – richtet rybárske revíry ein, vergibt Nutzungsrechte; Nutzer (užívateľ) ist meist der Slovenský rybársky zväz (SRZ).

Rechtsgrundlage: Zákon č. 216/2018 Z. z. o rybárstve a o doplnení zákona č. 455/1991 Zb. o živno… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Zákon č. 216/2018 Z. z. o rybárstve a o doplnení zákona č. 455/1991 Zb. o živno…

Fischereigesetz (216/2018 Z. z.; in Kraft 01.01.2019; durch 310/2021 Z. z. geänderte Fassung seit 01.01.2022). Fischgewässer werden in 3 Typen eingeteilt: pstruhové vody (Forellengewässer), lipňové vody (Äschengewässer) – beide zusammen lososové vody – und kaprové vody (Karpfengewässer) (§ 3). § 7 chránená rybia oblasť (CHRO), § 10 chovný rybársky revír, § 13 allgemeine Schonzeiten nach Gewässertyp, § 14 artspezifischer Schutz, § 15–19 verbotene Methoden und Orte, § 12 Lizenz. Erlaubnis: Zwei Dokumente: rybársky lístok (von der Gemeinde ausgestellt; Woche, Monat, Jahr, 3 Jahre; § 12 ods. 2–5) + povolenie na rybolov (Erlaubnis des Revierbewirtschafters, mit Fangbuch; § 12 ods. 6–9). Für den Huchen ist zusätzlich ein povolenie na lov hlavátky erforderlich. Zuständige Stelle: Ministerstvo životného prostredia SR (Umweltministerium) – richtet rybárske revíry ein, vergibt Nutzungsrechte; Nutzer (užívateľ) ist meist der Slovenský rybársky zväz (SRZ).

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Durchführungsverordnung zum Fischereigesetz (381/2018 Z. z.; in Kraft seit 01.01.2019 (in Slov-Lex keine Änderung verzeichnet)). § 10 artspezifische Schonzeiten (čas individuálnej ochrany) und 38 ganzjährig geschützte Arten; § 11 tägliche Angelzeiten nach Gewässertyp; § 12 Mindestmaße und Befugnis des Bewirtschafters, Höchstmaße festzulegen; § 14 tägliche Fanglimits; § 18 zulässige Methoden. Erlaubnis: Wie oben. Zuständige Behörde: Ministerstvo životného prostredia SR.

Rechtsgrundlage: Vyhláška Ministerstva životného prostredia SR č. 381/2018 Z. z., ktorou sa vyko… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Vyhláška Ministerstva životného prostredia SR č. 381/2018 Z. z., ktorou sa vyko…

Durchführungsverordnung zum Fischereigesetz (381/2018 Z. z.; in Kraft seit 01.01.2019 (in Slov-Lex keine Änderung verzeichnet)). § 10 artspezifische Schonzeiten (čas individuálnej ochrany) und 38 ganzjährig geschützte Arten; § 11 tägliche Angelzeiten nach Gewässertyp; § 12 Mindestmaße und Befugnis des Bewirtschafters, Höchstmaße festzulegen; § 14 tägliche Fanglimits; § 18 zulässige Methoden. Erlaubnis: Wie oben. Zuständige Behörde: Ministerstvo životného prostredia SR.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

SRZ-Fischereiordnung (für Karpfen-, Äschen- und Sondererlaubnisinhaber) (Fassung 2026, in Kraft 01.01.2026, aktualisiert 25.06.2026 + Anhänge (Dodatok č. 1–5)). Liste der Reviere und erhöhte Mindest-/Höchstmaße je Revier (z. B. kapor 45/70), CHROs, Schonzeiten von Überwinterungs-/Laichstrecken, CHAP-Strecken (Fangen und Zurücksetzen), Bootsverbote. Erlaubnis: Zväzové (verbandsweit) oder miestne povolenie; gesonderte Erlaubnisse für kaprové, lipňové, pstruhové. Zuständige Behörde: Slovenský rybársky zväz – Rada Žilina und örtliche Organisationen (MO/MsO SRZ).

Rechtsgrundlage: Rybársky poriadok pre držiteľov Kaprového zväzového povolenia / Lipňového zväzo… Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Rybársky poriadok pre držiteľov Kaprového zväzového povolenia / Lipňového zväzo…

SRZ-Fischereiordnung (für Karpfen-, Äschen- und Sondererlaubnisinhaber) (Fassung 2026, in Kraft 01.01.2026, aktualisiert 25.06.2026 + Anhänge (Dodatok č. 1–5)). Liste der Reviere und erhöhte Mindest-/Höchstmaße je Revier (z. B. kapor 45/70), CHROs, Schonzeiten von Überwinterungs-/Laichstrecken, CHAP-Strecken (Fangen und Zurücksetzen), Bootsverbote. Erlaubnis: Zväzové (verbandsweit) oder miestne povolenie; gesonderte Erlaubnisse für kaprové, lipňové, pstruhové. Zuständige Behörde: Slovenský rybársky zväz – Rada Žilina und örtliche Organisationen (MO/MsO SRZ).

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Natur- und Landschaftsschutzgesetz (543/2002 Z. z.). In Gebieten der 5. Schutzstufe (§ 16) ist die Fischerei ohne Ausnahmegenehmigung verboten; zusätzliche Beschränkungen für Nationalparks (TANAP, NAPANT, Pieninský NP, Slovenský raj, Muránska planina, Poloniny, Veľká Fatra, Malá Fatra, Slovenský kras). Zuständige Behörde: MŽP SR, Štátna ochrana prírody SR, NP-Verwaltungen.

Rechtsgrundlage: Zákon č. 543/2002 Z. z. o ochrane prírody a krajiny Verordnungstext

Rechtsrahmen und Erlaubnis

Zákon č. 543/2002 Z. z. o ochrane prírody a krajiny

Natur- und Landschaftsschutzgesetz (543/2002 Z. z.). In Gebieten der 5. Schutzstufe (§ 16) ist die Fischerei ohne Ausnahmegenehmigung verboten; zusätzliche Beschränkungen für Nationalparks (TANAP, NAPANT, Pieninský NP, Slovenský raj, Muránska planina, Poloniny, Veľká Fatra, Malá Fatra, Slovenský kras). Zuständige Behörde: MŽP SR, Štátna ochrana prírody SR, NP-Verwaltungen.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Schonzeit

Der Fang aller Arten ist je nach Gewässertyp geschont. Die Schonzeit in Karpfengewässern gilt nicht für Fließgewässer (vodné toky; ausgenommen Stauseen und Altarme) und 'ostatné vodné plochy' (Kiesgrubenseen, Sandgruben, Tongruben usw.); zwischen 01.–31.05 ist der Fang erlaubt, wenn der Nutzer Wettbewerbe veranstaltet. In Forellen-/Äschengewässern mit Huchenvorkommen dürfen zwischen 01.11–31.12 nur Inhaber einer hlavátka-Erlaubnis angeln. Zeitraum: Forellengewässer 01.10–15.04; Äschengewässer 01.01–31.05; Karpfengewässer (Stauseen, Alt-/abgeschlossene Arme) 15.03–31.05.

Rechtsgrundlage: Zákon 216/2018 Z. z. § 13 ods. 1–5 Verordnungstext

Allgemeine Schonzeit

Zákon 216/2018 Z. z. § 13 ods. 1–5

Der Fang aller Arten ist je nach Gewässertyp geschont. Die Schonzeit in Karpfengewässern gilt nicht für Fließgewässer (vodné toky; ausgenommen Stauseen und Altarme) und 'ostatné vodné plochy' (Kiesgrubenseen, Sandgruben, Tongruben usw.); zwischen 01.–31.05 ist der Fang erlaubt, wenn der Nutzer Wettbewerbe veranstaltet. In Forellen-/Äschengewässern mit Huchenvorkommen dürfen zwischen 01.11–31.12 nur Inhaber einer hlavátka-Erlaubnis angeln. Zeitraum: Forellengewässer 01.10–15.04; Äschengewässer 01.01–31.05; Karpfengewässer (Stauseen, Alt-/abgeschlossene Arme) 15.03–31.05.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Nachtangeln

Fischen außerhalb der täglichen Fangzeiten verboten (§ 14 písm. b). Forellengewässer: April/September 06–20, Mai/August 05–21, Juni/Juli 04–22, November/Dezember 07–19. Äschengewässer: Juni–August 04–22, September/Oktober 05–21, November/Dezember 07–19. Karpfengewässer: Januar–April und November–Dezember 06–21, Mai 04–24, Juni–Oktober 00–24 (Nachtangeln erlaubt). Von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis Tagesanbruch ist das Fischen ohne Beleuchtung des Angelplatzes verboten. Fischfang bei Nacht mit Licht (svetlom lákanie) verboten. Zeitraum: Je nach Gewässertyp.

Rechtsgrundlage: Vyhláška 381/2018 Z. z. § 11; Zákon 216/2018 Z. z. § 14 písm. b), § 15 ods. 1 p… Verordnungstext

Nachtangeln

Vyhláška 381/2018 Z. z. § 11; Zákon 216/2018 Z. z. § 14 písm. b), § 15 ods. 1 p…

Fischen außerhalb der täglichen Fangzeiten verboten (§ 14 písm. b). Forellengewässer: April/September 06–20, Mai/August 05–21, Juni/Juli 04–22, November/Dezember 07–19. Äschengewässer: Juni–August 04–22, September/Oktober 05–21, November/Dezember 07–19. Karpfengewässer: Januar–April und November–Dezember 06–21, Mai 04–24, Juni–Oktober 00–24 (Nachtangeln erlaubt). Von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis Tagesanbruch ist das Fischen ohne Beleuchtung des Angelplatzes verboten. Fischfang bei Nacht mit Licht (svetlom lákanie) verboten. Zeitraum: Je nach Gewässertyp.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Methoden und Köder

Eine Rute; nur Fliegenfischen (muškárenie) und Spinnfischen (prívlač); lebender/toter Köderfisch verboten; Teig-, Pellet-, Käse-, Wurm-, Insekten- und Eierköder verboten; Anfüttern verboten; Sbirolino/Bubble verboten (außer Stauseen); höchstens 3 Tage pro Woche; Eisfischen verboten. Zeitraum: Gesamte Saison.

Rechtsgrundlage: Zákon 216/2018 Z. z. § 16 Verordnungstext

Methoden und Köder

Zákon 216/2018 Z. z. § 16

Eine Rute; nur Fliegenfischen (muškárenie) und Spinnfischen (prívlač); lebender/toter Köderfisch verboten; Teig-, Pellet-, Käse-, Wurm-, Insekten- und Eierköder verboten; Anfüttern verboten; Sbirolino/Bubble verboten (außer Stauseen); höchstens 3 Tage pro Woche; Eisfischen verboten. Zeitraum: Gesamte Saison.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Methoden und Köder

Eine Rute; nur Fliegenfischen oder Posenfischen (plávaná), beim Posenfischen nur pflanzliche Köder; Fliegen über 10 cm verboten; lebender/toter Köderfisch verboten; höchstens 5 Tage pro Woche; Eisfischen verboten. Zeitraum: Gesamte Saison.

Rechtsgrundlage: Zákon 216/2018 Z. z. § 17 Verordnungstext

Methoden und Köder

Zákon 216/2018 Z. z. § 17

Eine Rute; nur Fliegenfischen oder Posenfischen (plávaná), beim Posenfischen nur pflanzliche Köder; Fliegen über 10 cm verboten; lebender/toter Köderfisch verboten; höchstens 5 Tage pro Woche; Eisfischen verboten. Zeitraum: Gesamte Saison.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Methoden und Köder

Höchstens 2 Ruten; an Grund-/Posenruten höchstens 2 Haken; am Spinnköder höchstens 3 Haken, jeder Haken höchstens mit 3 Spitzen; beim Spinnfischen 1 Rute, 1 Köder; vom 15.03–31.05 Spinnfischen mit lebendem/totem Köderfisch oder Teilen davon sowie mit Streamern/ähnlichen Ködern verboten; Köderfische unter 10 cm verboten; Mindestmaße gelten auch für Köderfische; in Stauseen vom 01.01–31.05 Fischen vom Boot verboten; Eisfischen in Fließgewässern, Stauseen und deren Zuflüssen verboten; ab 1 Stunde nach Sonnenuntergang Fischen ohne Beleuchtung verboten. Zeitraum: 15.03–31.05 (Köderfische und fischimitierende Köder).

Rechtsgrundlage: Zákon 216/2018 Z. z. § 18; Vyhláška 381/2018 Z. z. § 12 ods. 2 Verordnungstext

Methoden und Köder

Zákon 216/2018 Z. z. § 18; Vyhláška 381/2018 Z. z. § 12 ods. 2

Höchstens 2 Ruten; an Grund-/Posenruten höchstens 2 Haken; am Spinnköder höchstens 3 Haken, jeder Haken höchstens mit 3 Spitzen; beim Spinnfischen 1 Rute, 1 Köder; vom 15.03–31.05 Spinnfischen mit lebendem/totem Köderfisch oder Teilen davon sowie mit Streamern/ähnlichen Ködern verboten; Köderfische unter 10 cm verboten; Mindestmaße gelten auch für Köderfische; in Stauseen vom 01.01–31.05 Fischen vom Boot verboten; Eisfischen in Fließgewässern, Stauseen und deren Zuflüssen verboten; ab 1 Stunde nach Sonnenuntergang Fischen ohne Beleuchtung verboten. Zeitraum: 15.03–31.05 (Köderfische und fischimitierende Köder).

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Methoden und Köder

Sprengstoff, Chemikalien, Gift, Harpune, Schnur ohne Rute, Fang mit der Hand/Schlinge, Elektrizität, Betäubungsmittel, Fallen, čereň größer als 1 m², feste Anlagen/Netze verboten; Fang von während der Laichzeit und im Winterlager versammelten Fischen verboten; auf stehenden Gewässern unter 10 ha Fischen vom Boot und Futterboote verboten; Reservieren von Angelplätzen und Errichten fester Unterstände verboten. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Zákon 216/2018 Z. z. § 15 ods. 1 písm. a)–i) Verordnungstext

Methoden und Köder

Zákon 216/2018 Z. z. § 15 ods. 1 písm. a)–i)

Sprengstoff, Chemikalien, Gift, Harpune, Schnur ohne Rute, Fang mit der Hand/Schlinge, Elektrizität, Betäubungsmittel, Fallen, čereň größer als 1 m², feste Anlagen/Netze verboten; Fang von während der Laichzeit und im Winterlager versammelten Fischen verboten; auf stehenden Gewässern unter 10 ha Fischen vom Boot und Futterboote verboten; Reservieren von Angelplätzen und Errichten fester Unterstände verboten. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

Tageslimit: 1 Stör oder 1 Wels, oder 2 Aale / 2 Karpfen / 2 Quappen / 2 Zander / 2 Wolgazander / 2 Hechte / 2 Schleien / 2 Barben / 2 Seeforellen / 2 Bachforellen / 2 Äschen; hinzugefügt werden können Regenbogenforelle, Bachsaibling, Nase, Zährte; insgesamt 4 Stück und 5 kg; oder insgesamt 5 kg andere Fische. Mit dem ersten Fisch, der 5 kg überschreitet, endet der Tag. Abstand zwischen Anglern 5 m, beim Spinn-/Fliegenfischen 20 m. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: Vyhláška 381/2018 Z. z. § 14 ods. 2–6, 15 Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

Vyhláška 381/2018 Z. z. § 14 ods. 2–6, 15

Tageslimit: 1 Stör oder 1 Wels, oder 2 Aale / 2 Karpfen / 2 Quappen / 2 Zander / 2 Wolgazander / 2 Hechte / 2 Schleien / 2 Barben / 2 Seeforellen / 2 Bachforellen / 2 Äschen; hinzugefügt werden können Regenbogenforelle, Bachsaibling, Nase, Zährte; insgesamt 4 Stück und 5 kg; oder insgesamt 5 kg andere Fische. Mit dem ersten Fisch, der 5 kg überschreitet, endet der Tag. Abstand zwischen Anglern 5 m, beim Spinn-/Fliegenfischen 20 m. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Allgemeine Bestimmung

SRZ-Reviere: Der Bewirtschafter kann mit Zustimmung des MŽP je Revier das Mindestmaß erhöhen und ein Höchstmaß festlegen (für 3 Jahre); in vielen Karpfenrevieren des SRZ liegt das Höchstmaß für kapor bei 60–80 cm (z. B. 'kapor 45/70' = unter 45 cm und über 70 cm zurücksetzen). In CHAP-Strecken werden alle Fische (außer invasiven) zurückgesetzt. Zeitraum: Ganzjährig.

Rechtsgrundlage: SRZ-Reviere: Vyhláška 381/2018 Z. z. § 12 ods. 5; SRZ Kaprový rybársky poriad… Verordnungstext

Allgemeine Bestimmung

SRZ-Reviere: Vyhláška 381/2018 Z. z. § 12 ods. 5; SRZ Kaprový rybársky poriad…

SRZ-Reviere: Der Bewirtschafter kann mit Zustimmung des MŽP je Revier das Mindestmaß erhöhen und ein Höchstmaß festlegen (für 3 Jahre); in vielen Karpfenrevieren des SRZ liegt das Höchstmaß für kapor bei 60–80 cm (z. B. 'kapor 45/70' = unter 45 cm und über 70 cm zurücksetzen). In CHAP-Strecken werden alle Fische (außer invasiven) zurückgesetzt. Zeitraum: Ganzjährig.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Geschützte Art

38 ganzjährig geschützte Arten (vyhláška 381/2018 § 10 ods. 1 písm. i) (Umbra krameri, Zingel zingel, Zingel streber, Gymnocephalus schraetser, G. baloni, Barbus carpathicus, B. petenyi, Rutilus virgo, R. meidingeri, Coregonus maraena, Pelecus cultratus, Misgurnus fossilis, Cobitis spp., Sabanejewia spp., Romanogobio spp., Cottus spp., Eudontomyzon spp., Lampetra planeri, Carassius carassius, Cyprinus carpio (Wildform), Acipenser gueldenstaedtii, Rhodeus amarus, Leucaspius delineatus, Phoxinus phoxinus): Fang verboten.

Rechtsgrundlage: Vyhláška 381/2018 Z. z. § 10 ods. 1 písm. i) Verordnungstext

Geschützte Art

Vyhláška 381/2018 Z. z. § 10 ods. 1 písm. i)

38 ganzjährig geschützte Arten (vyhláška 381/2018 § 10 ods. 1 písm. i) (Umbra krameri, Zingel zingel, Zingel streber, Gymnocephalus schraetser, G. baloni, Barbus carpathicus, B. petenyi, Rutilus virgo, R. meidingeri, Coregonus maraena, Pelecus cultratus, Misgurnus fossilis, Cobitis spp., Sabanejewia spp., Romanogobio spp., Cottus spp., Eudontomyzon spp., Lampetra planeri, Carassius carassius, Cyprinus carpio (Wildform), Acipenser gueldenstaedtii, Rhodeus amarus, Leucaspius delineatus, Phoxinus phoxinus): Fang verboten.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
Ganzjährig

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Rücksetzpflicht

Huchen (Hucho hucho): Zurücksetzen Pflicht.

Rechtsgrundlage: Geschützt 01.01–31.10; 01.11–31.12 nur mit gesonderter hlavátka-Erlaubnis; SRZ kaprové-Erlaubnis… Verordnungstext

Rücksetzpflicht

Geschützt 01.01–31.10; 01.11–31.12 nur mit gesonderter hlavátka-Erlaubnis; SRZ kaprové-Erlaubnis…

Huchen (Hucho hucho): Zurücksetzen Pflicht.

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Invasive Art

Invasive gebietsfremde Arten (Fische der EU-IAS-Liste (z. B. Perccottus glenii, Lepomis gibbosus, Ameiurus melas, Pseudorasbora parva)): invasiv: Zurücksetzen verboten.

Rechtsgrundlage: Nicht verifiziert: In 216/2018 und 381/2018 wurde kein allgemeines Rücksetzverbot gefunden; ... Verordnungstext

Invasive Art

Nicht verifiziert: In 216/2018 und 381/2018 wurde kein allgemeines Rücksetzverbot gefunden; ...

Invasive gebietsfremde Arten (Fische der EU-IAS-Liste (z. B. Perccottus glenii, Lepomis gibbosus, Ameiurus melas, Pseudorasbora parva)): invasiv: Zurücksetzen verboten.

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Schonzeit und Mindestmaß

Alle Arten (-), Salmonidengewässer (pstruhové vody) — Schonzeit: 01.10 – 15.04. In Hlavátka-Gewässern Ausnahme 01.11–31.12 mit Hlavátka-Erlaubnis.

Rechtsgrundlage: Zákon 216/2018 Z. z. § 13 ods. 1 Verordnungstext

Schonzeit und Mindestmaß

Zákon 216/2018 Z. z. § 13 ods. 1

Alle Arten (-), Salmonidengewässer (pstruhové vody) — Schonzeit: 01.10 – 15.04. In Hlavátka-Gewässern Ausnahme 01.11–31.12 mit Hlavátka-Erlaubnis.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
01.10–15.04

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Schonzeit und Mindestmaß

Alle Arten (-), Äschengewässer (lipňové vody) — Schonzeit: 01.01 – 31.05.

Rechtsgrundlage: Zákon 216/2018 Z. z. § 13 ods. 2 Verordnungstext

Schonzeit und Mindestmaß

Zákon 216/2018 Z. z. § 13 ods. 2

Alle Arten (-), Äschengewässer (lipňové vody) — Schonzeit: 01.01 – 31.05.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
01.01–31.05

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Schonzeit und Mindestmaß

Alle Arten (-), Karpfengewässer – Stauseen und Alt-/abgeschlossene Arme — Schonzeit: 15.03 – 31.05. Fließgewässer und 'ostatné vodné plochy' (Kies-/Sandgrubenseen usw.) sind ausgenommen; dort wird ganzjährig unter Beachtung artspezifischer Schutzbestimmungen gefischt.

Rechtsgrundlage: Zákon 216/2018 Z. z. § 13 ods. 3, 5 Verordnungstext

Schonzeit und Mindestmaß

Zákon 216/2018 Z. z. § 13 ods. 3, 5

Alle Arten (-), Karpfengewässer – Stauseen und Alt-/abgeschlossene Arme — Schonzeit: 15.03 – 31.05. Fließgewässer und 'ostatné vodné plochy' (Kies-/Sandgrubenseen usw.) sind ausgenommen; dort wird ganzjährig unter Beachtung artspezifischer Schutzbestimmungen gefischt.

Tabelle aus unseren Einträgen

Schonzeit
15.03–31.05

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Schonzeit und Mindestmaß

Bachforelle (Salmo trutta m. fario), Alle Gewässer — Schonzeit: 01.09 – 15.04. Mindestmaß: 27 cm. In einigen SRZ-Revíren 30 cm.

Rechtsgrundlage: Vyhláška 381/2018 Z. z. § 10 ods. 1 písm. g), § 12 ods. 1 písm. w) Verordnungstext

Schonzeit und Mindestmaß

Vyhláška 381/2018 Z. z. § 10 ods. 1 písm. g), § 12 ods. 1 písm. w)

Bachforelle (Salmo trutta m. fario), Alle Gewässer — Schonzeit: 01.09 – 15.04. Mindestmaß: 27 cm. In einigen SRZ-Revíren 30 cm.

Tabelle aus unseren Einträgen

Mindestmaß
27 cm
Schonzeit
01.09–15.04

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Schonzeit und Mindestmaß

Seeforelle (Salmo trutta m. lacustris), Alle Gewässer — Schonzeit: 01.09 – 15.04. Mindestmaß: 50 cm.

Rechtsgrundlage: Vyhláška 381/2018 Z. z. § 10 ods. 1 písm. g), § 12 Verordnungstext

Schonzeit und Mindestmaß

Vyhláška 381/2018 Z. z. § 10 ods. 1 písm. g), § 12

Seeforelle (Salmo trutta m. lacustris), Alle Gewässer — Schonzeit: 01.09 – 15.04. Mindestmaß: 50 cm.

Tabelle aus unseren Einträgen

Mindestmaß
50 cm
Schonzeit
01.09–15.04

Der Artikeltext stammt aus der Verordnung. Die Tabelle oben wurde aus den betreffenden Zeilen der Verordnung in unsere Einträge übernommen und kann gekürzt sein. Verbindlich ist die amtliche Veröffentlichung. Amtliche Verordnung (PDF) →

Von insgesamt 42 Einträgen sind die ersten 20 aufgeführt.

Häufige Fragen

Was kann man in den Seen und Flüssen der Slowakei angeln?

Erfasst sind in den Seen und Flüssen der Slowakei 30 Arten: Zander, Wels, Flussbarsch, Hecht, Döbel, Brachse, Bachforelle, Rotauge und weitere.

Was beißt in den Seen und Flüssen der Slowakei in welchem Monat?

Die meisten Arten haben im September Saison (25 Arten). Nach Jahreszeit: Winter: Quappe und Hecht; Frühling: Regenbogenforelle und Bachsaibling; Sommer: Schleie und Döbel; Herbst: Zander und Wolgazander.

Wie viele Angelreviere gibt es in den Seen und Flüssen der Slowakei?

Erfasst sind in den Seen und Flüssen der Slowakei 53 Angelreviere; auf der Seite jedes Reviers stehen Lage, gefangene Arten und die passenden Bedingungen.

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