Schweden
Seen und Flüsse in Västerbotten: Fische und Angelplätze
Finde dein Gewässer. Entdecke die Seen und Flüsse, lerne die Arten kennen und plane deinen nächsten Tag am Wasser.
Seen und FlüsseAlle 126 Reviere auf der Karte
01 / Gewässer entdecken
Seen und Flüsse in Västerbotten: Angelplätze 126
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Insgesamt 126 Reviere; die ersten 90 stehen unten.
Passende Reviere:
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02 / Fischarten
Was beißt in den Seen und Flüssen von Västerbotten?
Lerne die in diesen Gewässern erfassten Arten kennen. Öffne eine Art für Techniken, Köder und Angelreviere.
Passende Arten:

Bachforelle
Salmo trutta

Hecht
Esox lucius
Äsche
Thymallus thymallus

Quappe
Lota lota

Flussbarsch
Perca fluviatilis

Rotauge
Rutilus rutilus

Große Maräne
Coregonus lavaretus
Wandersaibling
Salvelinus alpinus

Atlantischer Lachs
Salmo salar

Kleine Maräne
Coregonus albula

Hasel
Leuciscus leuciscus

Aland
Leuciscus idus

Regenbogenforelle
Oncorhynchus mykiss

Ukelei
Alburnus alburnus

Brachse
Abramis brama
Kaulbarsch
Gymnocephalus cernua

Bachsaibling
Salvelinus fontinalis

Ostseeschnäpel
Coregonus maraena

Zander
Sander lucioperca

Karausche
Carassius carassius

Amerikanischer Seesaibling
Salvelinus namaycush

Rapfen
Leuciscus aspius

Graskarpfen
Ctenopharyngodon idella

Güster
Blicca bjoerkna
Keine passende Art gefunden. Versuch einen anderen Namen oder sieh dir alle Arten im Katalog an.
In der Saison · Oktober
Seen und Flüsse in Västerbotten: Fangkalender
Arten mit ertragreicher Saison in diesem Monat. Die Saisonangabe ist ein Hinweis, keine Fanggarantie.
Die meisten Arten gibt es in den Seen und Flüssen von Västerbotten in den Monaten Jul, Aug, Jun — der Streifen zeigt, wie viele Arten in jedem Monat ergiebig sind.
- 2 Jan
- 2 Feb
- 3 Mär
- 4 Apr
- 8 Mai
- 17 Jun
- 22 Jul
- 22 Aug
- 16 Sep
- 7 Okt
- 2 Nov
- 2 Dez
Die Streifenhöhe ist die Zahl der in diesem Monat ergiebigen Arten; keine Fanggarantie. Die türkisfarbene Säule ist der laufende Monat.
Was man in den Seen und Flüssen von Västerbotten Monat für Monat fängt
Für jeden Monat die Arten mit Saison — die am stärksten saisonalen zuerst.
- Mai
- Graskarpfen, Aland, Flussbarsch, Regenbogenforelle, Bachsaibling, Rapfen und 2 weitere Arten
- Jun
- Bachforelle, Rotauge, Große Maräne, Ostseeschnäpel, Ukelei, Karausche und 11 weitere Arten
- Jul
- Atlantischer Lachs, Kleine Maräne, Bachforelle, Äsche, Rotauge, Große Maräne und 16 weitere Arten
- Aug
- Atlantischer Lachs, Kleine Maräne, Bachforelle, Äsche, Rotauge, Große Maräne und 16 weitere Arten
- Okt
- Hasel, Hecht, Kaulbarsch, Güster, Regenbogenforelle, Rapfen und 1 weitere Arten
Was in diesem Monat in den Seen und Flüssen von Västerbotten beißt
Nach dem diesmonatigen Recherchewert an den See- und Flussplätzen dieser Region.
Gut
- Hasel
- Amerikanischer Seesaibling
- Zander
- Kaulbarsch
- Regenbogenforelle
- Hecht
- Rapfen
- Güster
- Flussbarsch
- Bachsaibling
+8 weitere Arten
Schwach
Wert von 0–100 aus Saison, Wassertemperatur, Lebensraum und lokalen Nachweisen; eine allgemeine Tendenz, keine Garantie.
Bevor du auswirfst
Regeln speziell für diese Region 61
Die Einträge sind Zusammenfassungen aus dem Fischereirecht des jeweiligen Landes; zu jedem stehen Rechtsgrundlage und amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Text, und die Regeln können je nach Bundesland und Gewässer abweichen. Prüfe vor dem Angeln die Bestimmungen auf deinem Erlaubnisschein.
Rechtsrahmen und Erlaubnis
Fischereigesetz (SFS 1993:787 (zuletzt geändert SFS 2025:766)). In öffentlichen Gewässern (allmänt vatten) darf jeder schwedische Staatsbürger fischen (8 §); in privaten Gewässern (enskilt vatten) liegt das Fischereirecht beim Grundeigentümer, doch in dem in der bilaga aufgeführten Umfang (9 §) darf jeder mit Handangelgerät (handredskap) fischen: Küsten, Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön (Jämtland) – alle Arten außer Krebsen. Handredskap = Angel, Pilker usw., bewegliches Gerät, höchstens 10 Haken (7 §). Erlaubnis: In allen Seen und Fließgewässern außer den fünf großen Seen und der Küste ist die Erlaubnis des Rechteinhabers (meist fiskevårdsområde-fiskekort) erforderlich. Ausländer dürfen mit Handangelgerät im gleichen Umfang wie schwedische Staatsbürger fischen (HaV). Zuständige Behörde: Havs- och vattenmyndigheten (HaV) / länsstyrelsen.
Rechtsgrundlage: Fiskelag (1993:787) Verordnungstext
Rechtsrahmen und Erlaubnis
Verordnung über Fischerei, Aquakultur und Fischereiwirtschaft (SFS 1994:1716 (geändert bis SFS 2026:501)). 2 kap. 5 §: Fang von mal (Wels) und flodpärlmussla verboten + in artskyddsförordningen bilaga 1 mit 'N' gekennzeichnete Arten; 2 kap. 9–11 §: Desinfektion und Köderfischbeschränkung in Krebspestgebieten; 2 kap. 16 §: Aussetzen/Transport von Fischen bedarf der Genehmigung der länsstyrelsen. Zuständige Behörde: Regeringen / HaV / länsstyrelsen.
Rechtsgrundlage: Förordning (1994:1716) om fisket, vattenbruket och fiskerinäringen Verordnungstext
Rechtsrahmen und Erlaubnis
Vorschriften des Fischereiamts über die Fischerei in Süßwassergebieten (FIFS 2004:37, konsolidierte Fassung 2025-06-09 (zuletzt HVMFS 2025:18)). Geschützte Arten (1 kap. 8 §), Regeln für Vänern–Vättern–Mälaren–Hjälmaren–Storsjön (2 kap.), in Skagerrak/Kattegat mündende Fließgewässer (3 kap.), in die Ostsee mündende Fließgewässer (4 kap.): Schonzeiten, Schutzgebiete, Mindestmaße, Geräte- und Fangbegrenzungsregeln. Erlaubnis: Regeltext; Angelerlaubnis gemäß fiskelag. Zuständige Behörde: Havs- och vattenmyndigheten.
Rechtsgrundlage: Fiskeriverkets föreskrifter (FIFS 2004:37) om fiske i sötvattensområdena Verordnungstext
Rechtsrahmen und Erlaubnis
EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten (EU 1143/2014). FIFS 2004:37 1 kap. 1 § gilt nicht, soweit sie dieser Verordnung widerspricht; Aussetzen/Transport der gelisteten invasiven Arten verboten. Für Signalkrebs (Signalkräfta): HVMFS 2019:21. Zuständige Behörde: HaV / Naturvårdsverket.
Rechtsgrundlage: Förordning (EU) nr 1143/2014 om invasiva främmande arter Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Reißangeln (Ziehen, um den Haken außen am Fisch zu setzen) und eigens dafür bestimmte Haken sind verboten (außer Landen mit dem Gaff). Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: FIFS 2004:37 1 kap. 7 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Fische, die während der Schonzeit, mit unerlaubtem Gerät/Methode gefangen wurden oder der Maßregel nicht entsprechen, sind – lebend oder tot – sofort ins Wasser zurückzusetzen. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: FIFS 2004:37 1 kap. 4 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren, Storsjön: In diesen fünf Seen darf jeder auch in privaten Gewässern mit der Handangel fischen (alle Arten außer Krebse); Schleppangeln vom Boot (dörj/trolling/utter) in öffentlichen und freien Gewässern höchstens 10 Köder pro Boot. Im Vänern/Vättern dürfen auf einer Fahrt mit Schleppangeln keine Netze kontrolliert werden. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Fiskelag 9 § + bilaga; FIFS 2004:37 2 kap. 10 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Alle übrigen Seen und Flüsse: Außerhalb der fünf großen Seen und der Küste ist die Erlaubnis des Rechteinhabers (fiskekort, oft fiskevårdsområde) erforderlich; lokale Regeln in den fiskekort-Bedingungen. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Alle anderen Seen und Fließgewässer: Fiskelag 9 §; HaV Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Vänern: Beim Handangeln (einschließlich dörj, Trolling, utter) dürfen pro Person und Tag insgesamt höchstens 3 Lachse oder Forellen entnommen werden. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Vänern: FIFS 2004:37 2 kap. 23 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Vättern (südlich der Linien in § 9): Bei Handangel/Schleppangeln ein Haken pro Köder (Einzel-, Doppel- oder Drillingshaken); pro Person und Tag Lachs+Saibling+Forelle insgesamt 3, davon höchstens 2 Saiblinge (röding). Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Vättern (südlich der Linien in 9 §): FIFS 2004:37 2 kap. 29 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Zuflüsse des Storsjön (Jämtland): In mit dem Storsjön verbundenen Fließgewässern nur Handangel und Kescher (håv). Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Zuflüsse des Storsjön (Jämtland): FIFS 2004:37 2 kap. 14 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
In Skagerrak/Kattegat mündende Fließgewässer: In Fließgewässern außer Göta älv und Nordre älv (ausgenommen Durchflussseen von mehr als 2 km Länge) ist die Fischerei verboten, ausgenommen Aalfanggeräte, Lachsfischerei aufgrund besonderen Rechts und Handangeln ohne Boot; Schleppangeln durch Rudern erlaubt, Otter (Scherbrett) verboten. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: In Skagerrak/Kattegat mündende Fließgewässer: FIFS 2004:37 3 kap. 4 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
In die Ostsee mündende Fließgewässer, nördlich von 63°30'N (Gewässer in § 11): Scherbretter (Utter) und Ähnliches sowie Schlepp-/Wurfangeln mit mehr als 3 Haken verboten; bei Lachs und Forelle 1 Lachs + 1 Forelle pro Tag (ausgenommen Forellen mit abgeschnittener Fettflosse). Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: FIFS 2004:37 4 kap. 12 a §, 15 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Krebspest-Gebiete (kräftpest): Die Verwendung von Gerät zwischen Gewässern ohne Desinfektion ist verboten; beim Verlassen des Gebiets wird das Gerät desinfiziert; in ausgewiesenen Gebieten darf Fisch nur im Fanggewässer als Köder verwendet werden. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Krebspest-Gebiete (kräftpest): Förordning 1994:1716 2 kap. 9–11 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Das Aussetzen von Fischen oder ihr Umsetzen von einem Gewässer in ein anderes bedarf einer Genehmigung der länsstyrelsen. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: Förordning 1994:1716 2 kap. 16 § Verordnungstext
Allgemeine Bestimmung
Örekilsälven (angegebener Bereich ab der Mündung): In anderen Gewässern verwendetes Fanggerät und Ausrüstung muss vor der Verwendung im Bereich Örekilsälven mit einer von HaV zugelassenen Methode desinfiziert oder vollständig getrocknet werden; dasselbe gilt beim Verlassen des Bereichs. Zeitraum: Ganzjährig.
Rechtsgrundlage: FIFS 2004:37 3 kap. 9 § (HVMFS 2025:21) Verordnungstext
Geschützte Art
Meerneunauge (havsnejonöga) (Petromyzon marinus): Ganzjährig geschützt – Fang verboten.
Rechtsgrundlage: FIFS 2004:37 1 kap. 8 § Verordnungstext
Geschützte Art
Maifisch (majfisk) (Alosa alosa): Ganzjährig geschützt – Fang verboten.
Rechtsgrundlage: FIFS 2004:37 1 kap. 8 § Verordnungstext
Geschützte Art
Finte (staksill) (Alosa fallax): Ganzjährig geschützt – Fang verboten.
Rechtsgrundlage: FIFS 2004:37 1 kap. 8 § Verordnungstext
Geschützte Art
Groplöja (Leucaspius delineatus): Vollständig geschützt – Fang verboten.
Rechtsgrundlage: FIFS 2004:37 1 kap. 8 § Verordnungstext
Von insgesamt 61 Einträgen sind die ersten 20 aufgeführt.
Häufige Fragen
Was kann man in den Seen und Flüssen von Västerbotten angeln?
Erfasst sind in den Seen und Flüssen von Västerbotten 24 Arten: Bachforelle, Hecht, Äsche, Quappe, Flussbarsch, Rotauge, Große Maräne, Wandersaibling und weitere.
Was beißt in den Seen und Flüssen von Västerbotten in welchem Monat?
Die meisten Arten haben im Juli Saison (22 Arten). Nach Jahreszeit: Winter: Quappe und Amerikanischer Seesaibling; Frühling: Wandersaibling und Flussbarsch; Sommer: Bachforelle und Rotauge; Herbst: Hasel und Äsche.
Wie viele Angelreviere gibt es in den Seen und Flüssen von Västerbotten?
Erfasst sind in den Seen und Flüssen von Västerbotten 126 Angelreviere; auf der Seite jedes Reviers stehen Lage, gefangene Arten und die passenden Bedingungen.