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Welche Fische sind geschützt? Tabelle mit Mindestmaß und Schonzeit

53 vollständig geschützte Arten, 52 Arten mit einem Mindestmaß in Zentimetern. Geigenrochen, Rasenkoralle, Meerforelle und weitere.

Kemane balığı — avı tamamen yasak türlerden

Fangen wir mit der häufigsten Frage an: Ist der Geigenrochen geschützt? Ja. Sowohl der Schmalschnauzen-Geigenrochen als auch der Gemeine Geigenrochen stehen auf der Liste der „vollständig geschützten Arten“ — Fang und Entnahme sind verboten.

Sie sind nicht allein. In der Verordnung sind 53 Arten vollständig geschützt, außerdem gibt es für 52 Arten ein zahlenmäßiges Mindestmaß.

Vollständig geschützt: gar keine Entnahme

Werden diese Arten gefangen, müssen sie ins Wasser zurückgesetzt werden. Die häufigsten darunter:

  • Schmalschnauzen-Geigenrochen und Gemeiner Geigenrochen
  • Rasenkoralle und Rote Koralle
  • Meerforelle, Alakır-Forelle
  • Haie — Fuchshai, Hundshai, Hammerhai, Weißspitzen-Hochseehai und weitere
  • Nagelrochen, Dornrücken-Engelhai
  • Kurzschnäuziges Seepferdchen, Große Steckmuschel, Große Tonnenschnecke
  • Mittelmeer-Mönchsrobbe, Meeresschildkröten

Die Schonzeit der Arten auf dieser Liste ist „das ganze Jahr“ — es gibt also keine Saison, auf die man warten könnte.

Arten mit Mindestmaß

Sie dürfen gefangen werden, die kleinen werden aber zurückgesetzt. Die wichtigsten Zahlen:

  • Roter Thun — 115 cm
  • Schwertfisch — 110 cm
  • Wels — 90 cm
  • Weißer Zackenbarsch, Seespinne, Euphrat-Rapfen — 50 cm
  • Steinbutt, Falscher Bonito, Umberfisch — 45 cm
  • Hecht, Gabelmakrele — 40 cm
  • Gemeiner Krake — 750 Gramm

Warum gibt es ein Mindestmaß?

Die Zahlen sind nicht willkürlich: Sie richten sich nach der Länge, bei der die Art zum ersten Mal ablaicht. Wenn ein Fisch erst gefangen werden darf, nachdem er mindestens einmal gelaicht hat, erneuert sich der Bestand von selbst. Einen Fisch unter dem Maß mitzunehmen heißt, dass dieser Fisch geht, ohne je gelaicht zu haben.

Die Faustregel für Freizeitangler

  • Behalte keinen Fisch, den du nicht kennst. Die meisten geschützten Arten sind wenig bekannte Arten; „ich wusste nicht, was das ist“ ist keine Entschuldigung.
  • Hab ein Maßband dabei. Mit dem Auge lassen sich 40 und 45 cm nicht unterscheiden.
  • Wenn du zurücksetzt, setz schnell zurück. Fass ihn mit nasser Hand an, halt ihn nicht lange aus dem Wasser.
  • Achte auf die Tageshöchstmenge. Auch wenn das Maß passt, gelten im Freizeitangeln zusätzlich Mengengrenzen.

Den aktuellen Stand je Art findest du auf den Artenseiten; die Angaben zum Verbot stehen bei jeder Art auf ihrer eigenen Seite.

Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung. Verbindlich ist die geltende Verordnung des Landwirtschafts- und Forstministeriums zum Freizeitangeln.

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